Hi,
manchmal(selten) sieht man beim Fussball "Flitzer" übers Feld laufen, seid ihr schon mal "geflitzt" (nackt wo durchgerannt)?
Grüße
Hi,
manchmal(selten) sieht man beim Fussball "Flitzer" übers Feld laufen, seid ihr schon mal "geflitzt" (nackt wo durchgerannt)?
Grüße
Nein hab ich nicht!!!!!
..und hab ich auch nicht vor!
Nö und bis jetzt habe ich es auch nicht vor!
Nein und würd es auch nie machen. Da ich kein bock auf eine anzeige habe.
verlorene Wette - einmal nackt um ne Kneipe gerannt
das mit der Wette is cool
Es zählen auch Demos gegen Pelztragen oder so...
Also bisher filtze ich nur mal nackt durch die Wohnung, wenn ich duschen gehen will und merke, dass kein Shampoo mehr da ist. Dann muss ich schnell in die Küche flitzen und neues aus dem Schrank holen, aber durch die Öffentlichkeit bin ich noch nicht nackig gewandert.
Ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses brauch ich im Führungszeugnis nicht...
ZitatOriginal von LittlePerson
Also bisher filtze ich nur mal nackt durch die Wohnung, wenn ich duschen gehen will und merke, dass kein Shampoo mehr da ist. Dann muss ich schnell in die Küche flitzen und neues aus dem Schrank holen, aber durch die Öffentlichkeit bin ich noch nicht nackig gewandert.
Ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses brauch ich im Führungszeugnis nicht...
Das kannst du als Frau sowieso nicht bekommen. Das Gesetz gilt leider nur für Männer!
Warum zur hölle gilt das nur für männer ?
sinn ?
ZitatOriginal von Bernhard
Das kannst du als Frau sowieso nicht bekommen. Das Gesetz gilt leider nur für Männer!
Ich habe noch nie gehört, dass es spezielle Gesetze nur für Männer gibt. Wo steht das denn?
ZitatOriginal von Torris
Ich habe noch nie gehört, dass es spezielle Gesetze nur für Männer gibt. Wo steht das denn?
Exhibitionismus gilt nur für Männer. § 183 StGB:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
ZitatOriginal von Bernhard
Exhibitionismus gilt nur für Männer. § 183 StGB:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist ja unfassbar. Im selben Paragraphen werden jedoch unter Absatz 4 auch Frauen erwähnt, sodass demnach auch Frauen bestraft werden können:
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung bestraft wird.
Krass das wusste ich auch noch nicht.
Das kann ja nur heißen: auf gehts Mädels, geht mit uns nacktwandern
ZitatOriginally posted by Torris
Ist ja unfassbar. Im selben Paragraphen werden jedoch unter Absatz 4 auch Frauen erwähnt, sodass demnach auch Frauen bestraft werden können:
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung bestraft wird.
Jetzt müßte man nur noch wissen, was in dem Absatz 3 steht...
da haben wir dann doch sowas wie ne gleichbehandlung. schließlich wollen die frauen doch emanzipiert und gleichberechtigt sein.
Warum sollte es bei einer Frau was anderes sein als bei einem Mann?
Vielleicht haben wir weniger Teile, mit denen wir "störenderweise" wedeln können?
oder eine Frau gefällt einfach mehr?
Naja, gewollt war's ja nicht von mir, der Alkohol, Übermut, usw...ich hätte nie gedacht verlieren zu können.
Nicht weniger, aber der Frauen störende Teile können nicht plötzlich zu schockierenden Ausmaßen anwachsen und dadurch harmlose Leute bedrohen
ich empfand mein Teil jetzt noch nie als "bedrohend".
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