FKK an einem Privatstrand

  • Hallo ihr lieben,

    möchte mal in diese Runde fragen wie es mit einem Privaten Strandgelände an einem See aussieht.

    Der Platz wird von überwiegend Textielern besucht. Vereinzelt habe ich aber auch schon FKK ler angetroffen.

    Wie ist es den rein rechtlich gesehen.

    Darf hier nackt gebadet werden?

    Muss ich Rücksicht auf die anderen angezogenen Badegäste nehmen?

    Nackte Grüße :fkk: Ich liebe es

  • Ich habe das nur mal an einem See bei Magdeburg beobachtet. Es ist vom Pächter als Tauchsee vorgesehen. Badegäste sind nur geduldet und Taucher haben Vorrang. Da sind die Einen oder Anderen schonmal nackt ins Wasser gestiegen. Ich hatte dagegen Neopren an.

    Gesetzlich muss es beschildert sein, mit Hinweis, dass keine Badeaufsicht da ist. Komplett sperren geht dort nicht. Daher kommen einige aus der Region dort hin.

  • Der Platz ist schon beschildert als Privatgrund Benutzung auf eigene Gefahr.

    Mehr steht da aber nicht.

    Ist also per Definition kein öffentlicher Platz.

    Mehr steht da aber nicht.

    Die Frage ist also darf man hier bedenkenlos FKK machen?

  • Der Platz ist schon beschildert als Privatgrund Benutzung auf eigene Gefahr.

    Mehr steht da aber nicht.

    Ist also per Definition kein öffentlicher Platz.

    Mehr steht da aber nicht.

    Die Frage ist also darf man hier bedenkenlos FKK machen?

    Dann sehe ich es so, dass keiner was sagen kann, solange die Person nicht der Eigentümer ist. Verhält sich dann so, wie auf Supermarktparkplätzen. Da steht immer irgendwo vermerkt, dass die Stvo gilt, ist aber Privatgrund.

  • Auf privaten Grundstücken ist das Hausrecht zu beachten. Der Inhaber des Hausrechts ist primär der Eigentümer, dieser kann aber die Ausübung des Hausrechts auch anderen überlassen, z. B. dem Mieter/Pächter.

    Mit Hilfe des Hausrechts könnte z. B. das Baden ganz verboten werden, oder sogar das Betreten des Grundstücks. Es könnte auch verlangt werden, dass Baden nur in Textil gestattet ist. Oder dass man sich zum Baden komplett ausziehen muss.

    Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Eigentümer darauf verzichtet, irgendwelche Regeln aufgrund des Hausrechts aufzustellen. Dann gelten nur die allgemeinen Gesetze. Der Eigentümer könnte es sich natürlich auch irgendwann anders überlegen und dann doch Regeln aufstellen, da kann man dann im Normalfall nichts dagegen unternehmen.

    Solange der Zustand aber so ist, dass keine besonderen Regeln aufgestellt wurden, gelten bezüglich der Nacktheit nur die einschlägigen Paragrafen des Strafrechts man darf also keinen Sex haben, wenn Unbeteiligte zuschauen können, und "exhibitionistische Handlungen" sind auch verboten. Das greift bei "normalem" Nacktbaden nicht. Bleibt also der Gummiparagraf § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit), der an einer Badestelle ebenfalls nicht greift. Bei Nacktheit wird dieser Paragraf höchstens mal dann interessant, wenn es um Nacktheit an ungewöhnlichen, belebten Orten geht (Paradebeispiel: Fußgängerzone).

    Nach meiner Beurteilung ist Nacktbaden also nicht verboten. Wenn sich jemand beschweren sollte, ist das dann weniger ein rechtliches als ein zwischenmenschliches Problem.

  • Das hört sich ja erstmal gut an. Eine tolle Zusammenfassung wie du das geschrieben hast und macht für mich auch Sinn. Ich werde trotzdem mal versuchen den Eigentümer ausfindig zu machen. Vielen Dank für deine Ausführung!

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