Polizei sucht nach Nacktwanderer

  • kalle

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich wandere meist mit grünem Bundeswehr-Rucksack und barfuß. Es muss also jemand anders gemeint sein. Aber ich war auch in der Gegend nackt unterwegs - bei meinem Badeplatz am Waschbach Amöneburg:board.fkk-web.com/gallery/image/1431/

    Ohne Beschreibung hätte ich fast gedacht, von mir wäre die Rede.

  • Ihr vergesst dabei, dass die Polizei bei einer entsprechenden Anzeige auch tätig werden muss - und prinzipiell auch zur objektiven Ermittlung verpflichtet ist. Sprich, wenn die Frau sich belästigt fühlte und das andere Paar aussagt "ne der hat nix Unanständiges gemacht", dann ist der Wanderer ggf. aus dem Schneider.

  • In einem Rechtsstaat ist das so. Einer Anzeige muss nachgegangen werden. Wenn die Aussagen für die Beschuldigten sprechen, dann wird die Anzeige fallen gelassen. Wird auch so bei dem Vater sein, der sein bewusstloses Kund zur Nitaufnahme gefahren hat. Er ist "nur" 80 gefahren und wurde noch von der Polizei begleitet. Der dürfte seinen Führerschein schon wieder haben. Nur davon wird wohl eher nicht berichtet. Positive Nachrichten, oder gar Aufklärung sind ja nicht so Quotenfördernd

  • Nur davon wird wohl eher nicht berichtet. Positive Nachrichten, oder gar Aufklärung sind ja nicht so Quotenfördernd

    Was nicht nur an den Medien liegt - schaut Euch mal die Pressemeldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft an - da steht auch selten drin: "Im Fall XYZ von vor vier Wochen, haben die Ermittlungen ergeben, dass nichts dran war..."

  • Was nicht nur an den Medien liegt - schaut Euch mal die Pressemeldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft an - da steht auch selten drin: "Im Fall XYZ von vor vier Wochen, haben die Ermittlungen ergeben, dass nichts dran war..."

    Genau! Ich finde, dass das dazu gehört. Kein Wunder, wenn alle immer gegen Polizei und Gerichte ätzen.

  • Ihr vergesst dabei, dass die Polizei bei einer entsprechenden Anzeige auch tätig werden muss - und prinzipiell auch zur objektiven Ermittlung verpflichtet ist. Sprich, wenn die Frau sich belästigt fühlte und das andere Paar aussagt "ne der hat nix Unanständiges gemacht", dann ist der Wanderer ggf. aus dem Schneider.

    Prinzipiell hast du ja recht. Aber wenn ich von dem Sachverhalt ausgehe, wie er im Zeitungsartikel steht, dann gibt es eigentlich keinen richtigen Anlass für die Polizei, hier Fahndungsaufrufe zu starten, denn außer der Tatsache, dass der Mann nackt war und einem "mulmigen Gefühl" bei den anderen (ohne dass es zu einem Kontakt gekommen wäre!) war ja nix.


    Präventiv sich die Sache anzuschauen, wird man der Polizei nicht verwehren können, aber dafür einen Fahndungsaufruf zu starten, ist völlig überzogen.


    Was natürlich immer sein kann: Unkenntnis der Rechtslage bei der Polizei. Einfache Nacktheit ist weder strafbar noch ordnungswidrig, aber da denken manche Polizisten wahrscheinlich anders.

  • Ich gehe davon aus, dass der Fall irgendwann ungeklärt zu den Akten gelegt wird. Ich würde mich jedenfalls nicht melden. Aber, vielleicht wäre es mal interessant, wie die Polizei reagieren würde, wenn ich melden würde, dass ich zwar nicht der gesuchte bin, aber wie er in der Umgebung unterwegs war.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!