ZitatOriginal von Chantal
Laß es doch mal darauf ankommen. Du sagst es selber doch auch schon. Es wäre Exibitionistsch wenn du Du dich ans fenster stellst. Und das ist Strafbar. Bewußt zeigen oder ungewollt gesehen werden macht eben den Unterschied aus.
Exhibitionistische Handlungen erfordern, dass 1) das Motiv sexueller Natur ist und 2) das Gesehenwerden explizites Ziel ist und nicht bloß ein Nebeneffekt einer anders begründeten Nacktheit. Und Erregung öffentlichen Ärgernisses erfordert, dass die Tat im öffentlichen Raum geschieht, und nicht in einem privaten Raum, der nur aus welchem Grund auch immer von öffentlichem Raum einsehbar ist.