Beiträge von marunga

    Cam to Cam ist auch so ne Sache..Ich kann dir innerhalb von 60 Sekunden eine "falsche Webcam" bauen und gleichzeitig deinen Stream aufnehmen....
    Klingt traurig, ist aber so....
    Sicher ist da leider nix.

    Ich muss Torris hier widersprechen:
    Im Klagefalle müsste der Richter eine Abwägung zwischen dem (alleinigen) Erziehungsrecht der Eltern und des Entfaltungsrecht des Kindes treffen.


    Auch wenn FKK nicht jugendgefährdend anzusehen ist, können es die Eltern eben doch verbieten, sei es aus eigener Überzeugung ("Ich will nicht, dass mein Kind nackt herumrennt und von anderen Leuten angesehen wird, sowas empfinde ich als unschicklich") oder aus "Sorge um das Kindeswohl"("Ich habe Angst, dass jemand mein Kind fotografiert und in's Internet stellt...Oder schlimmeres). Hier reichen schon sehr theoretische Konstrukte aus, damit der Richter quasi keine Chance auf einen positiven Klageentscheid hat.


    Es gibt halt leider kein Recht auf FKK. :(


    Anders sieht es bei Punkten aus, die bestimmte garantierte Rechte enthalten, sprich z.B. eben das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung (wird in der herrschenden Meinung meistens ab 16 zugestanden), der Religionsmündigkeit (ab 14@Bernhard...) oder bestimmten anderen Punkten.


    Klingt alles doof, ist auch so.
    X(


    xtraspecial:
    Solange deine Eltern es dir nicht explizit verbieten..Ist es erstmal erlaubt;)
    Wissen sie denn davon?

    Wir haben vorhin wenigstens 20 Minuten FKK nach der Sauna gemacht. War sogar erstaunlich warm, wenn man sich wirklich windgeschützt in die pralle Sonne gelegt hat.


    Natürlich nicht in den Schnee sondern auf ne Holzliege:D

    Zum Chlor:
    Selbiges gast extrem schnell aus (wann genau darf jetzt mal ein Chemie LKler oder so nachrechnen), sprich das im Badewasser gelöste Chlor findet sich in der Luft wieder und führt dort schnell zu Atemwegsreizungen, grade bei sowieso schon vorbelasteten Personen.


    Ist damit ein absolutes No-Go.
    Was mich interessieren würde, wie viel "Duschen" es wirklich braucht, um das Chlor wirklich rückstandsfrei zu entfernen.


    Mir ist ja recht wurscht ob die Leute mit Klamotten kommen oder nicht, aber mit nassen-chlorgetränkten-Klamotten geht eben gar nicht.

    Also erstmal:
    Ich mag sie nicht....:D


    zweitens Chantal:
    Schön, dass du dich noch nicht verletzt hast, mir fallen spontan mindestens 20 Verletzungen die ich gesehen habe ein und die durch Schmuck beim Sport (inkl. Schwimmen) verursacht wurden.... Schilderungen spare ich mir jetzt...

    Also wenn wir hier schon Paragraphen zitieren, dann den Richtigen:


    Es gilt in erster Linie mal das Strafrecht aus § 203,1 StGb

    Zitat

    Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert
    (..)
    anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Auch muss man Unterscheiden:
    Kein Arzt/Rettungsassistent/KRankenpfleger oder so darf außerhalb der mit der Behandlung betrauten Personen sagen:
    "Wir hatten gestern das Lieschen Müller,wohnhaft im Musterweg 16 in Musterstadt die hatte sich auf dem Weg zum FKK das Bein offen gebrochen und wurde dann zu uns gebracht,haha, nackt!"


    Durchaus rechtmäßig ist:
    "Wir hatten neulich eine 19jährge mit einer offenen Oberschenkelfraktur"


    Es dürfen lediglich keine Rückschlüsse auf die Person machbar sein.


    Wenn ich jetzt z.B. meiner Mutter erzähle "wir waren bei dir im Dorf und haben ne Hüftluxaktion behandelt, stell dir vor, dass ist dem beim F****en passiert" wäre damit ein persönlicher Rückschluss möglich, da das Dorf recht klein, die Masse an Personen also eher gering ist, sie könnte also erahnen, wer es ist.
    Wenn du jetzt erzählst, dass du "mal" sowas gefahren bist... Ist es was anderes, dann ist es wieder legal.


    Die ganze Medizin lebt übrigens von "Fallberichten" und "Casereports", anders würden dein Arzt immer noch Blutegel setzen;)

    Zitat

    Original von Chantal

    Du müßtest aber als Rettungsassistent auch wissen das man nicht über einsätze Reden darf. das habe ich sogar schon gelehrnt.
    Ist aber auch egal. Es geht eh am Thema vorbei. Für mich jedenfalls.[/quote]


    Völlig falsch;)
    Darf man durchaus in bestimmten Grenzen.

    Das ist deine (durchaus von mir geteilte) Ansicht, aber:
    Rein rechtlich haben deine Eltern die Erziehungshoheit und dürfen damit bis zu deinem 18ten erstmal deinen Umgang und deinen Aufenthaltsort bestimmen. Und damit auch verbieten, was der Staat erlaubt. Deine Eltern dürfen dir z.B. durchaus verbieten dich (bis 24 Uhr) im Rotlichtviertel aufzuhalten. Der Staat erlaubt das durchaus, solange du bestimmte Lokale nicht betrittst.


    Und sie dürfen dir damit eben auch verbieten, dass du z.B. FKK machst.
    (oder eben außerschulischen Umgang mit einer Person hast mit der sie vermuten das du Sex haben könntest. Den Sex selber können sie wie gesagt nicht verbieten, aber eben den Umgang mit jeglichen Personen mit denen du Sex haben willst...Klingt konfus, ist aber so..).
    Sie müssen es nicht einmal begründen.


    Du könntest gegen das Verbot wie gesagt klagen, aber selbst wenn das Gericht mit den Vorsitzenden dreier FKK Vereine besetzt wäre...Sie müssten deinen Eltern Recht geben.


    Die Gesetze hierzu übrigens:

    Zitat

    Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.


    §1632,2 BGB


    Zitat

    Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.


    §1632,1 BGB



    Versteh mich nicht falsch, ich bin durchaus deiner Meinung, wenn es nach mir ginge, ginge die Selbstbestimmung junger Menschen sehr viel weiter als die heute ist...(Und FKK wäre ein Grundrecht)
    Leider tut es das nicht...
    Ich habe dir hier nur versucht die aktuelle (durchaus konfuse) rechtliche Lage darzustellen.

    Alter Schwede, dass war als Scherz gemeint....
    Wofür sonst sind 2 Smilies da...


    Und man verzeihe mir die Aussage, aber wenn du berufsbedingt 2x pro Monat vor Gericht aussagt kommt man auf dumme Ideen;)


    Aber nochmal: Es war nur als Scherz gemeint....

    Ich gebe dir in sofern Recht, dass der letzte Beitrag von mir eher ein kleiner Wutausbruch bezüglich der Diskussionskultur war...
    Aber sind wir ehrlich, wer liest schon gerne 20x "Ja klar"...Da kann man auch eine Umfrage installieren, sorry, aber eine wirkliche Diskussion wird durch solchen "ja ich auch" "ja klar" "oder *zustimm* Postings halt einfach unterbunden.


    Sicherlich wird man hier keine Fachdiskussion unter Ärzten finden. Aber z.B. hat ja jackblack_01 durchaus eine interessante fachliche Position eingebracht, genauso wie man weiter vorne ja durchaus die ästhetische Seite diskutiert hat. Genau solche Diskussionen werden aber durch die div.
    "Ja klar, warum nicht!" einfach im Kern unterbunden.
    Sowas schadet einfach der Diskussionskultur, wenn eine bereits getroffene Aussage einfach nur noch x-Mal bestätigt wird.


    Prinzipiell kann man, dass zeigen div. andere Jugendforen ja auch, durchaus in "unserem" Alter gut diskutieren:D Vielleicht sogar noch mehr :tongue:


    So, aber nun back to topic bzw.: Mag ein Mod mal einen neuen Thread aufmachen dazu und rüberkopieren?

    Du darfst mit 16 erstmal auch keinen Sex haben, wenn die Eltern das nicht wollen, ebenso wie du nicht zum FKK darfst, es begründet sich hier nur anders.
    Die begründet sich aus der von (üblicher Weise von den Eltern ausgeübten) Personensorge gemäß BGB die eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Regelung des Umgangs beinhaltet.
    Letzteres liegt übrigens begründet in §1632,2 BGB falls du ne Quelle willst.


    Wobei man hier aufpassen muss, es handelt sich um zivilrechtliche Tatbestände, dementsprechend ist es so gesehen nicht "verboten".
    Deine Eltern müssten dementsprechend gegenüber dir bzw. im Fall des Geschlechtsverkehrs auch dem Partner gegenüber diesen Anspruch zivilrechtlich durchsetzen, es kommt also kein Staatsanwalt oder Polizist mehr und verfolgt die Sache.
    Letzteren Fall würde zudem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung mit den Rechten und Pflichten der Personensorge abgewogen.
    Im Fall des FKK würde es aber vermtl. jedem Jugendlichen schwer fallen das ganze vor Gericht durchzusetzen.
    :rolleyes:

    Die Frage ist, was man sich hier erwartet.
    Fachliche Meinung? Ästhetische Meinung? Oder sinnloser Smalltalk?
    Ich habe meine fachlich (sicherlich uneingeschränkt geltende) Meinung weiter oben genannt.
    jackblack_01hat hierauf die (zu meiner Aussage etwas kontäre Position des Dr. Conradi) eingebracht, rebell84 hat zusätzlich noch einen weitere Aspekt eingebracht, der allerdings unbeantwortet blieb (da z.B. ich trotz langer Recherche dazu nix gefunden habe, aber sowas auch mal irgendwo gehört habe...Aber ohne Beweis kein Klugscheißen;) )
    Dazwischen gabs jede Menge "fachliche Meinungen" ohne jegliche Argumentation.


    Die andere Seite war die Ästhetische, hier überwiegt die "ästhetisch!" Meinung....


    Aber wie leider so oft hier: 95% der Postings sind einfach Müll...


    Sorry, wenn ich das mal so offen sage....

    Kleiner Tipp wg. Therme Erding:
    Im Galaxy gibts (afaik Dienstag) tlw. Studententarife, im Saunabereich aber nicht. Ist aber trotzdem günstiger, da ich ja problemlos vom Galaxy in den Saunabereich "durchgehen" kann (gegen die üblichen 10€ Aufpreis)

    Nochmal zum Thema Sauna:
    Da gibt es in der medizinischen Fachwelt durchaus unterschiedliche Meinungen, der Hr. Conradi steht da durchaus auch einer Menge Ärzten entgegen die das anders sehen.
    Der genannte Flüssigkeitsverlust z.B. kann die (bei Schwangeren sowieso schon erhöhte) Embolieneigung erhöhen, außerdem können durch den Saunagang durchaus gefährliche Präklampsieattacken ausgelöst werden....


    Wie immer gilt daher: Die generelle "Unbedenklichkeit" gibts nicht, sollte jede Frau mit dem/der behandelnden Gyn besprechen..