Ja, Therme- und Saunalandschaft ist am Anfang das Beste. Als wir das auf einer Jugendfreizeit gemacht haben, sind die meisten mit in die Sauna gekommen bzw. sich nur nackt gesonnt im Saunagarten. Bei der zweiten Freizeit haben wir dann mal den Vorschlag gemacht, zum texilfreien Schwimmen zu gehen. Da sind auch die meisten mitgekommen. Also hat kaum jemand Problem mit der Nacktheit gehabt.
Beiträge von boy007
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Hey, das ist doch super. Müsst dann mal berichten.
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Vollkommen richtig rausgesucht, nur wie Tanja schon sagte, unser Rechtssystem ist sehr dehnbar und man kann es je nach Richter und Anwalt anders auslegen. Daher kam es oftmals vor, dass sich Leute "sexuell belästigt" fühlten, weil jemand z.b. nackt in der Öffentlichkeit war. So wurde teilweise von Gerichten nach § 183a verurteilt. Um mehr ging es doch die ganze Zeit nicht
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Nur mal aus Interesse, wenn in diesem § steht das nur sexuelle Handlungen verboten sind,
weshalb haben dann schon Leute Probleme bekommen, wenn sie nackt durch eine Innenstadt
gingen, das war doch auch wegen Erregung öffentlichem Ärgernis, obwohl es keine sexuelle
Handlung gab aber Beschwerden von Leuten die sich davon gestört fühlten.
Die Gesetzte sind so wage geschrieben, dass niemand weiß was geht und was nicht.Ich habe gehört das ein FKK Verein einen Antrag auf Änderung des Gesetzes gestellt hat,
die wollen dass klar feststeht, wo man sich nackt in der Natur bewegen darf und wo nicht.
Der Bericht lief beim WDR, MDR oder sonst einen dritten Programm, ich such nachher mal danach.Bitte streitet doch nicht, ist doch kein Rechtsforum sondern eine Sache die wir alle mögen FKK.
Seid nett zu einander. schönen Sonntag
Genau Tanja, das siehst du genau richtig. -
Also streiten will hier mit Sicherheit keiner. Ich habe nur auf etwas hingewiesen. Muss dir aber ganz ehrlich sagen, jemanden so persönlich anzugreifen, so wie du es gerade machst, ist nicht die feine Art. Niemand haut hier auf die Welle. Und ja, ich weiß, was in den entsprechenden Paragraphen steht. Also damit sollten wir das Ganze jetzt einfach Ruhen lassen.
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Es ist ja schön, dass Du darauf hinweist, dass man "die Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten" sollte, nur gehst Du da mit ganz schlechtem Beispiel voran, wenn Du schon die Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) mit dem Straftatparagraphen 183a (Erregung öffentlichen Ärgernisses) durcheinanderbringst.
So wird das wohl nichts mit "Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten"!Ich hatte auch nirgendwo geschrieben, dass es ein Verbot gäbe. Richtig ist Dein Hinweis, dass es - aufgrund der unbestimmten Formulierung des §118 OWiG - immer zu einer Einzelfallprüfung kommt.
Und wenn Du so klare Aussagen machst: "Aber gibt sehr viele Fälle, da wurde die Klage bzgl. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen lassen." wäre es angebracht, eine Quelle dazu nennen. Aber es sollte bei einem Vertreter der klassischen gesundheitsorientierten Freikörperkultur ohnehin zu keiner Klage wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kommen. Sexelles hat bei der klassischen, gesundheitsorientierten Freikörperkultur nichts zu suchen.
Und außerdem bezüglich "Sexuellen Dingen" hat ich garnicht gesprochen, also dreh bitte den Leuten nicht die Worte im Mund herum. -
Wir brauchen hier gar nicht weiter diesbezüglich zu diskutieren. Die Sachlage ist ganz klar. Du hast angefangen mit Gesetzestexten zu argumentieren, aber dann bitte richtig! Ich denke mal, im Großen und Ganzen verfolgen wir hier im Forum das gleiche Ziel.
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Ok, ich denke, es bringt jetzt nichts, weiter in die Tiefe zu gehen. Ich bin da vielleicht etwas zu exakt für Deine recht freie Deutungsweise von Text.
Ich möchte nur auf ein Missverständnis hinweisen: Es gibt kein Recht auf Nacktheit im öffentlich zugänglichen Raum. Es gibt nur eine Duldung, die durch den § 118 OWiG begrenzt wird. Also nichts Sexuelles machen reicht nicht aus, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die einen fühlen sich sicherer, weil sie gut reden können, ich fühle mich sicherer, weil ich viel theoretischen Überbau hinter meiner täglichen, sportlichen Nacktivität habe.
LG
Thomas
Also ich finde es ja schön, dass man diskutiert hier im Forum. Das belebt wieder, aber bezüglich dieser Aussage mit der Rechtslage sollte man aber die Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten: Es stimmt, es gibt kein Recht, aber auch laut Gesetz kein Verbot. Damit ist die Sache mit der Duldung immer Einzelfallprüfung, sollte sich jemand belästigt fühlen. Aber gibt sehr viele Fälle, da wurde die Klage bzgl. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen lassen.Somit brauch man dies bezüglich eigentlich nichts weiter mehr sagen
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Ich würde mich in solchen Fällen an bestehende FKK-Vereine wenden. Die machen ja einige FKK-Freizeiten auch in Zusammenarbeit mit der FKK-Jugend im DFK.
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Es waren sowohl Sommer- als auch Skifreizeiten. Es waren unterschiedliche Altersgruppen. Jüngere von 8-12, und die anderen von 13-17.
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Die FKK-Jugend im DFK veranstaltet oft FKK-Freizeiten.
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Also ich war auch lange als Betreuer auf Freizeiten aktiv. Wir haben es damals so gemacht in der Ausschreibung der Freizeit, dass auch geplant ist, eine Therme zu besuchen, mit Saunalandschaft und Saunagarten. Und halt erwähnt, dass natürlich dann textilfrei ist. Die Eltern sollten halt einwilligen, ob die Kinder auch die Sauna besuchen dürfen.
Die meisten haben es erlaubt.
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Na das finde ich super, dass ihr euch da mal überwunden habt.
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Also ich habe auch ein paar Freundinnen und Freunde, die gerne mal mit in die Sauna gehen. Ist auch kein Problem für uns, einander nackt zu sehen. Wenn wir an den See gehen, bin ich alleine nackt, die anderen in Badeklamotten, die Frauen maximal oben ohne. Aber ist für uns alle kein Problem, wenn nur ich nackt bin.
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Also ich bin da auch sehr locker. Hab auch schon Arbeitskollegen- und kolleginnen mal in der Saunalandschaft getroffen, sei es beim Saunagang oder beim nacktsonnen im Saunagarten. Man hat zwar erst komisch geguckt, aber sich halt begrüßgt und kam so ins Gespräch. Hat dann auch gemerkt, dass man die gleichen Interessen hat, was teilweise FKK angeht.
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Hallo,
wollte dieses Thema mal wieder aufgreifen... Ich selber mache in der letzten Zeit immer mehr die Erfahrung, dass in den Saunagärten immer weniger Leute wirklich nackt sind...Letztens war ich sogar in einer Sauna wo ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, zwischen den Saunagängen nicht nackt herumlaufen! Hier galt eine Handtuch bzw. Bademantel "Pflicht"....
Kennt Ihr sowas auch?
Also ich kenne einige Anlagen, da steht es z.B. in der Haus- und Badeordnung, dass man sich auf dem Weg zwischen Becken und Saunen ein Handtuch bzw. Bademantel umbinden soll. So steht es in der Ordnung, hier ein Auszug:"Die Vitaltherme & Sauna ist eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich allerdings nicht als
Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu
erforderlichen Abkühlungsphase, ist deshalb ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. "Aber auf den Liegen, sowohl drin als auch draußen ist es kein Problem, nackt zu relaxen.
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Hi Torben,
ja klar können wir gern mal machen.
Vielleicht finden sich ja noch andere die mit wollenIch bin leider noch kein TM und kann dich daher nicht direkt anschreiben
Antrag hab ich zwar schon gestellt aber dauert denk ich mal noch etwas.nackter Gruß
Markus
Ja, wäre super. Sobald du TM bist, kannst dich ja melden. -
Hey Marcus,
das wäre echt mal eine Idee. München ist ja bei mir um die Ecke.
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Also ich habe damit auch kein Problem. Habe eine jüngere Schwester, gehen auch mal zusammen in die Sauna. Aber FKK an sich mag sie selbst nicht, aber auch für Sie ist es kein Problem, wenn ich daheim immer nackt bin oder wir auch an den See gehen, sie im Bikini bzw. mal oben ohne und ich nackt.
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Hm ok, verstehe. Naja, vielleicht ergibt es sich ja mal, oder man kann das irgendwie lösen, wie z.b. Fahrgemeinschaften oder so.