Nackt sein - was ist erlaubt?

  • Vor einiger Zeit kam mal in der SWR Landesschau Baden-Württemberg ein kleiner - auch recht kurzweiliger - Beitrag, über die rechtliche Situation des Nacktseins. Es ging also nicht nur um FKK, sondern das Nacktseins allgemein.

  • und was kam da raus? Ist es erlaubt öffentlich nackt zu sein? Mir ist es ja egal, wenn ich irgendwo nackten Leuten begegne, aber viele empfinden das ja als öffentliches Ärgernis...

  • Ich glaube solange jetzt niemand peinlich berührt ist oder man sich niemanden aufdrängt ist vieles nackt erlaubt 👌

  • Ich glaube solange jetzt niemand peinlich berührt ist oder man sich niemanden aufdrängt ist vieles nackt erlaubt 👌

    Ich denke, es kommt auch immer auf die Person an die man begegnet. Ich denke vielen ist es egal wenn man nackt ist und einige Stören sich halt dran und fühlen sich halt belästig oder wie auch immer.

    Wer Barfuß geht, den kann man nichts in die Schuhe schieben, und ein Nacken Mann / Frau kann man nicht in die Tasche fassen. :fkk:

  • Ich denke, es kommt auch immer auf die Person an die man begegnet. Ich denke vielen ist es egal wenn man nackt ist und einige Stören sich halt dran und fühlen sich halt belästig oder wie auch immer.

    Viel mehr, denke ich, kommt es auf das Verhalten des Nackten, den Ort und die Art und Weise an.

  • Viel mehr, denke ich, kommt es auf das Verhalten des Nackten, den Ort und die Art und Weise an.

    Ja, das kommt noch dazu. Aber ich geh jetzt auch davon aus, das man sich als FKK'ler normal und nicht auffällig verhält.

    Wer Barfuß geht, den kann man nichts in die Schuhe schieben, und ein Nacken Mann / Frau kann man nicht in die Tasche fassen. :fkk:

  • Erinnert mich an einen Fernsehbeitrag, wo ein Nackter in einer bekleideten Menschenmenge über den Zebrastreifen ging. Kommentar: Die Akzeptanz von Nacktheit hängt von der Örtlichkeit ab. Wer hätte das gedacht.

  • Wollte ihn jetzt gerade verlinken, aber leider hat ihn der SWR aus YouTube genommen.

    Erinnert mich an einen Fernsehbeitrag, wo ein Nackter in einer bekleideten Menschenmenge über den Zebrastreifen ging. Kommentar: Die Akzeptanz von Nacktheit hängt von der Örtlichkeit ab. Wer hätte das gedacht.

    Dann reden wir tatsächlich wohl über den selben. U.a. heißt es darin auch: "Nacktsein hängt vom kuturellen Standpunkt ab. Oben ohne am Strand ist in Deutschland zum Beispiel kein Problem, in Polen aber schon." Ach nee...

  • Ohne Pessimistisch sein zu wollen, klingt für mich so als ob der Fernsehbeitrag in der Hinsicht nicht wirklich was bei- oder rübergebracht hat ^^"; Ich weiss zwar nicht, was in dem Beitrag vorkam aber ich habe das Bedürfnis hier meinen Senf dazuzugeben und zumindest mein bisheriges Verständnis der Situation zu erklären - vielleicht gibt es ja jemanden der mich und mein Verständnis dazu korrigieren kann.


    Erstmal die wichtigen Paragraphen und Definitionen dazu: (Nach dem zweiten strich gehts weiter mit meinem Text)

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    Was ist eine exhibitionistische Handlung?

    Eine exhibitionistische Handlung setzt eine Entblößungshandlung voraus, die auf einer sexuellen Motivation beruht.


    Die Entblößungshandlung bezieht sich bei § 183 StGB ausschließlich auf das männliche Glied. Dabei muss sich der entblößte Penis nicht unbedingt in einem erigierten Zustand befinden. Das Vorzeigen eines Dildos oder Kunstpenis stellt allerdings keine exhibitionistische Handlung dar.

    Die sexuelle Motivation besteht in der beabsichtigten sexuellen Erregung des Täter durch das Vorzeigen seines Gliedes. Dies kann auf dem Zeigen als solches oder auf der Reaktion der anderen Person beruhen. Das Steigern der sexuellen Erregung oder die Befriedigung (etwa durch Masturbation) sind ebenfalls umfasst. Der Täter muss also gezielt Aufmerksamkeit auf sein Glied lenken. Es muss ihm gerade auf die Wahrnehmung durch eine andere Person ankommen. Insbesondere die erforderliche „sexuelle Motivation“ bietet vielerlei Verteidigungsmöglichkeiten in Fällen, in denen das Zeigen des Penis lediglich als Provokation oder Belustigung geplant war.

    Täter und Opfer müssen gleichzeitig körperlich anwesend sein. Demnach ist das Vorzeigen oder Versenden von Bildern oder Videos via e-Mail oder WhatsApp nicht von § 183 StGB umfasst. Auch zeitgleiche Bildübertragung via Skype oder Chat-Roulette fällt nicht unter die Strafvorschrift. Denkbar ist in diesen Fällen aber eine Strafbarkeit nach § 184 StGb – der „Verbreitung pornografischer Schriften“.

    Wird eine Person beim Masturbieren überraschend ertappt, stellt das keine exhibitionistische Handlung dar.


    (Quelle: https://kujus-strafverteidigun…itionistische-handlungen/)


    Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
    (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
    (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
    2.nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
    bestraft wird.


    Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses


    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


    OWIG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


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    WEITER IM TEXT


    Punkt 1 - Es darf keine sexuelle oder sexuell orientierte Grundmotivation vorliegen und man lenkt nicht bewusst die Aufmerksamkeit seines Gegenübers auf seine Genitalien.


    Meiner Meinung nach eine der Grundvoraussetzungen für soziale Nacktheit und sollte an sich für die hier vertretenen Mitglieder selbstverständlich sein. Sexuell motivierte Handlungen sind - auch in einem bekleideten Kontext - meist sozial sehr unverträglich, weil sie dafür Sorgen dass Anwesende sich einfach nur unwohl oder sogar bedroht fühlen.


    Punkt 2 - Das Tragen oder Fehlen von Kleidung ist an und für sich keine Handlung sondern ein Zustand.


    Da das Fehlen von Kleidung keine Handlung ist, fällt nicht unter die Definition einer Erregung öffentlichen Ärgernisses nach STGB §183a. Wenn man dadurch jemanden wissentlich oder absichtlich verärgert, ist man auch irgendwo selber daran Schuld, dass es zu einer Gegenreaktion kommt.


    Punkt 3 - OWIG §118 ist bekannterweise ein Gummiparagraph, auf den man sich bezieht, wenn die Behörden nicht wissen was sie mit der Situation anfangen sollen, aber es zu Beschwerden kommt, die für die Behörden irgendwie nachvollziehbar sind.


    Eine Handlung die die Allgemeinheit belästigt kann alles mögliche sein und dies ist der Paragraph auf dem man sich für gewöhnlich bei den Nackten bezieht. Da es hier um eine Handlung geht, die geeignet ist die Allgemeinheit zu belästigen, reicht es wenn die Behörden irgendwie nachvollziehen können, dass jemand sich belästigt fühlt. Das passiert dann halt wenn man so clever ist und nackt in den Supermarkt oder bei helllichten Tageslicht über die Straße geht.


    Auf Basis dessen, verstehe ich die "Erlaubnis" des Nacktseins halt so:


    - Streng genommen ist Nacktheit in Deutschland überall erlaubt so lange sich keiner beschwert - desto höher die Menge der bekleideten anwesenden Menschen, desto höher die Chance, dass sich jemand daran stört.

    - Nacktheit an sich ist kein Bestand des Strafgesetzbuches, weil das Tragen oder Fehlen von Kleidung keine Tat/Handlung sondern eher ein Zustand ist. Daher wird das Fehlen von Kleidung als Ordnungswidrigkeit nach dem §118 behandelt

    - Beamte sind dazu verpflichtet bei einer Beschwerde zu reagieren.

    - Effektiv kann man sagen, dass man immer auf der sicheren Seite ist, wenn man sich an wenig frequentierten Orten/Zeiten nackt bewegt oder wenn man in einem Kontext nackt ist, in dem es öffentlich ausgeschildert ist (FKK-Strand/FKK-See/FKK-Wanderweg)

    - Des Weiteren wirkt es auf Aussenstehende grundsätzlich weniger merkwürdig wenn man in einer Gruppe unterwegs ist als alleine. Das Bild des einsamen nackten Single Manns als sexuell orientiertes Raubtier der FKK-Zivilisation ist ja auch in manchen FKK-Kreisen häufiger verbreitet. (Das klang jetzt vielleicht ein wenig extrem aber das haben wir dem Patriarchat zu verdanken und ich find der Ausdruck klingt cool)


    Um ne persönliche Anekdote in den Text zu packen:


    Ich wurde schonmal beim nächtlichen Nacktjoggen von Beamten angehalten und habe denen genau diese Sachen erklärt.

    - Zum einen habe ich meinen Personalausweis vor dem Laufen immer vorher in meine linke Socke gepackt, damit ich mich ausweisen kann. Man hat zwar keine Pflicht, seinen Ausweis immer mit sich zu führen sondern nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, aber ich wollte es im Fall des Falles nicht auf eine derartige Diskussion mit Beamten ankommen lassen.

    - Meine Handlung ist nicht sexuell motivert daher sagte ich vor den Beamten auf die Frage warum ich das mache: "ich mache das um mich auszuleben bzw. weil ich das Gefühl des Nacktseins genieße" und versuchte sexuell konnotierte Begriffe zu vermeiden.

    - Ich sagte ihnen, dass ich es bewusst um diese Uhrzeit (zwischen 2 und 3 Uhr morgens) an einem wenig frequentierten Ort mache um keine Mitmenschen zu stören.

    - Ich habe klar gesagt "ich hoffe es kam zu keiner Beschwerde" um für mich festzustellen, ob es zu einer Beschwerde kam. Das haben Beamten in dem Fall verneint und gesagt, dass sie mich zufällig vorbeilaufen gesehen haben


    Daher war ich mir persönlich ziemlich sicher, dass jetzt nicht mehr viel dramatisches passiert. Als ich Ihnen gezeigt habe, dass ich ne Unterhose in meiner anderen Laufsocke hatte, haben sie mich gebeten diese beim weiteren Laufen anzuziehen und haben mich problemlos weiterlaufen lassen. Ich weiss allerdings auch nicht ob das vielleicht im weiteren Verlauf ein Problem gewesen wäre.


    Hier in NRW habe ich ein Bild, dass die allgemeine Gewohnheit an Nacktheit weniger stark ausgeprägt ist als im Osten, oder in ländlichen Gebieten, weswegen ich das immer so großartig finde, wenn Forenmitglieder sagen, dass es bei Ihnen auch tagsüber oder im Alltag kein Problem ist. Aber wenn man etwas tut in der Öffentlichkeit auf viel Missverständnis und Halbwissen trifft, finde ich es wichtig wenn man weiss in welchem Rahmen man sich problemlos bewegen kann.


    Ich hoffe das passt hier thematisch so noch unter den Post hier und ich nehme an mein Verständnis des Nacktseins ist nicht unbedingt etwas neues oder Unbekanntes, aber es würde mich freuen, wenn jemand Fehler bereinigen kann, wenn ich irgendwelche Unwahrheiten oder Missverständnisse verbreitet haben sollte.

  • Doch der rechtliche Situation hat er sehr gut rüber gebracht. Der SWR-Rechtsexperte hat das ziemlich gut dargelegt. Problem ist nur, dass der inzwischen aus YouTube rausgenommen wurde und ich ihn daher nicht mehr verlinken kann. Wenn mir jemand sagt, ob man hier Videos einstellen kann, dann könnte ich ihn hier zeigen. Habe ihn damals niämlich von der Homepage von der Landesschau (legal versteht sich) runtergeladen.

  • Solange sich niemand belästigt fühlt denke ich ist so ziemlich alles,erlaubt

  • Leider fühlt sich mancherorts ziemlich schnell jemand belästigt...

    Ich fühle mich belästigt bei manchen klamotten

  • Finde ich auch. Dann verliert Kleidung auch die Rolle als Statussymbol. In ausreichend warmen Gegenden hat man in der Jungsteinzeit vermutlich nur deswegen angefangen, Kleidung zu tragen, um seinen Status in der neu entstandenen Klassengesellschaft zu betonen.

    In der Altsteinzeit war man noch nackt, wenn es warm genug war, das zeigen detailreiche Höhlenmalereien.

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