Das ist ein schwieriges Thema, denn auch in unserem Grundgesetz gibt es Rechte die sich quasi gegenseitig im Weg stehen. Meine Rechte gehen nur so weit, wie nicht die Rechte anderer beeinträchtigt werden. Die Meinungsfreiheit erlaubt es z.B. nicht, andere zu beleidigen. Und ich habe auch nicht die Freiheit, nur weil ich ein Waffennarr bin, jemanden zu erschießen. Daher ist es auch eine Frage die immer wieder heftig diskutiert wird: Wann müssen die Mitmenschen meine Nacktheit ertragen, und wann nicht.
Und an der Stelle ist dann ein Gummiparagraph im Ordnungswidrigkeitengesetz nicht besonders hilfreich. Letztendlich entscheiden das dann die Gerichte und heben eine Strafe wieder auf.