Fußballer ziehen aus Protest blank

  • Gefällt mir. Ich frage mich allerdings, was für eine Geschichte man daraus gemacht hätte, wenn es sich um eine B-Jugend-Mannschaft gehandelt hätte...

  • Find ich gut, dass der Gerrit Starczewski wieder eine solche Aktion macht, er hatte ja vor Jahren schon nackte Fotoprojekte bei Musikfestivals gemacht (Bilder und Videos davon sind im Netz noch zu finden), und auch schon andere nackte Fußballspiele organisiert.


    Soweit ich das (von der Ferne) beobachten konnte, hat er keine Nackt-Events mehr gemacht, nachdem er 2017 von einer früheren Teilnehmerin eines Festival-Shootings Jahre später zivilrechtlich verklagt wurde.

  • Da gibts noch Zeitungsartikel im Netz dazu. Ganz kurz: die Teilnehmerin war beim Shooting noch 17 (ob der Fotograf G.S. das gewusst hat, weiß ich nicht; irgendeine Einverständniserklärung, vor allem auch für die Bildrechte, mussten die Teilnehmer aber auf jeden Fall unterschreiben). Ihre Mama hat dann Unterlassung verlangt, G.S. musste die Bilder dann so bearbeiten dass sie nicht mehr drauf war.


    Jahre später hat die junge Frau dann selbst auf Schadensersatz geklagt, nachdem bei einer Ausstellung von G.S. ein Bild dabei war, auf dem sie mit drauf war, allerdings wohl nur von hinten, so dass sie nicht zu erkennen war. Wie das ausging, konnte ich aus den Artikeln jetzt nicht entnehmen. Sollten die sich per Vergleich geeinigt haben, dann wird da oft nicht mehr drüber berichtet, sei es dass Stillschweigen vereinbart wurde, sei es dass es einfach nur mangels einer öffentlichen Verhandlung niemand mitbekommt.

  • Nun, es ist natürlich klar, dass bei Minderjährigen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen. Insofern sollte man immer das Alter der Models feststellen; dafür gibt es ja Personalausweise. Wenn man sich auf Abschätzungen verlässt, muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann nur noch Grauhaarige nackt fotografiert werden, um auf Nummer sicher zu gehen. Die Regeln sollten schon alle einhalten.

  • Sehr löblich. Dann können wir wohl hoffen, dass er noch öfter so etwas macht, auch mit unter 18-Jährigen?

    Mit Unterschrift der Eltern, versteht sich.

  • "Frei gesprochen" wird man nur in einem Strafprozess. Hier gab es aber nach meinem Wissensstand nur einen Zivilprozess, also einen privaten Rechtsstreit zwischen zwei Personen. Das ist ein gewaltiger Unterschied, gerade bei dem Thema um das es hier geht!


    Beim Zivilprozess gibt es Kläger und Beklagter (keinen "Angeklagten", das ist der Begriff aus dem Strafprozess). Der Fotograf G.S. war hier der Beklagte. Als Beklagter kann man den Zivilprozess verlieren (= der Klage wird stattgegeben), oder gewinnen (= die Klage wird abgewiesen), oder teilweise gewinnen bzw. verlieren (=der Klage wird nur teilweise stattgegeben).


    Häufig kommt es im Prozess zu einer Einigung (das ist dann ein Vergleich oder Prozessvergleich), dann kommt es nicht zu einem Urteil. Ein Vergleich ist es normalerweise ein Kompromiss ohne Sieger und Verlierer, wobei es nicht immer 50:50 ist, sondern schon auch vorkommt, dass sich die Parteien unterschiedlich gut durchsetzen; hier kommt es häufig darauf an, was der Richter über den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens sagt.


    Hab nochmal im Netz bisschen über den Ausgang des Verfahrens recherchiert und nur einen Artikel der Bildzeitung gefunden. Demnach gab es ein Urteil: Unterlassungsverpflichtung ja (also er darf das Bild mit der Frau drauf nicht mehr öffentlich zeigen), Schadensersatz/Schmerzensgeld nein.

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