Rechtliche Lage beim FKK (Quelle: SHZ)

  • Sommer, Sonne, FKK: Entblößen in der Öffentlichkeit



    Wie ist die rechtliche Lage?
    Wer sich gänzlich ohne sexuellen Bezug in der Öffentlichkeit entkleidet, kann generell nicht strafrechtlich verfolgt werden, da das Nacktsein an sich nicht verboten ist. Trotzdem kann gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld verhängt werden, wenn sich andere Mitbürger dadurch belästigt fühlen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht ist oder lediglich grober Unfug betrieben wird. Dieser Paragraf ist jedoch so allgemein und unkonkret formuliert, dass das Gesetz dehnbar auszulegen ist und in den meisten Fällen die individuelle Situation betrachtet werden muss.
    Nackt in den eigenen vier Wänden
    Zu Hause darf man hemmungslos seine Hüllen fallen lassen und zwar wann, wo und so oft es einem beliebt. Das hüllenlose Sonnenbad ist dabei natürlich auch auf dem eigenen Balkon und im hauseigenen Garten erlaubt. Experten der Arag Versicherung weisen allerdings darauf hin, dass sich die Nachbarn in der Regel zwar nicht beschweren dürfen, der Nackte sich im Gegenzug aber auch nicht beschweren darf, wenn dieser Blicke auf sich zieht. Aber auch hier ist es ein Unterschied, ob die angezogenen Nachbarn mal einen Seitenblick wagen oder gezielt durch das Fenster einer Wohnung schauen, um etwas mehr nackte Haut zu erspähen. In so einem Fall steht es dem freizügigen Nachbarn zu, den aufdringlich Neugierigen mit einer Unterlassungsklage zu begegnen.
    Nackt auf der Piste
    Es gibt hierzulande kein Gesetz, was das Nacktfahren verbietet. Und ob ratsam oder nicht: Entgegen des weitverbreiteten Mythos darf man, nach Auskunft der Arag Experten, sogar barfuß fahren, solange die Füße nicht vom Pedal rutschen können und man sein Fahrzeug auch ohne festes Schuhwerk sicher beherrscht. Problematisch könnte es dann allerdings beim Aussteigen werden, wenn sich nämlich andere Autofahrer oder Passanten belästigt fühlen. Dies könnte ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zur Folge haben.
    Freizügig durch die Natur
    Textilfreie Strandabschnitte gibt es an fast jeder deutschen Küste. Die Dänen gehen sogar noch einen Schritt weiter, denn dort sind die meisten Strände ‚Clothing-Optional‘, die Kleidung ist dort also erlaubt. Was ist aber, wenn es Freikörperkultur (FKK)-Fans hinaus in die Natur zieht und sie unbekleidet durch den Wald oder sonst wohin gehen wollen? Auch hier gilt: Wenn sich niemand durch den Anblick von zu viel nackter Haut gestört fühlt, können FKK-Freunde auch ohne Kleidung wandern, klettern oder spazieren gehen. Wer jedoch ohne Kleidung durch die Innenstadt bummelt, muss natürlich damit rechnen, dass sich die Mitmenschen belästigt fühlen und ein sattes Bußgeld droht.
    Kuriose und ungewöhnliche Fälle
    Grundsätzlich scheinen die Deutschen kein großes Problem mit dem Nacktsein in der Öffentlichkeit zu haben, was sich an den überschaubaren eingehenden Strafanzeigen zeigt. Landet ein Streitfall über Nacktheit allerdings doch mal vor Gericht, so handelt es sich hierbei eher um kuriose als um brisante Situationen, wie zum Beispiel bei einem Fall des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. So dachte ein nackter Jogger, dass ein Nylonstrumpf über seinem intimsten Körperteil reiche, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Doch die Richter sahen das anders und brummten ihm ein Bußgeld von damals 4.000 D-Mark auf. Auch ein nachmittägliches Nacktradeln anlässlich des Weltnacktradeltages wurde gerichtlich untersagt. Und dem nackten Derby-Flitzer beim Spiel FC Augsburg gegen FC Bayern kam sein Flickflack auf dem Rasen teuer zu stehen: Neben einem dreijährigen Stadionverbot, was ihm der DFB auferlegte, musste er ein Bußgeld von 3.000 Euro berappen.
    (Mit Material von Arag)
    Quelle: SHZ

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

  • Sehr interessanter und ausführlicher Beitrag -- und teilweise auch amüsant :D Vielen Dank WinTan! -- Also verhalten wir uns unauffällig und nicht aufdringlich im Wald und Feld - und vor allen Dingen immer freundlich gegenüber den "Textilen"...

  • Seit 2006 ist per Gesetz erlaubt, dass eine Sichtblende im Garten oder auf dem Balkon aufgebaut werden darf, um ungestört und ungesehen seine Nacktheit ausleben zu können. Dieser Sichtschutz muss aber im Einklang mit dem Stil des Hauses stehen. Quelle Focus

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

  • Problematisch erscheint dieses "niemand gestört fühlt" beim OWiG 118. Es gibt Menschen, die fühlen sich durch so ziemlich alles gestört. Also durch die Nacktheit eines anderen damit auf alle Fälle.
    Soweit ich mich da aber belesen habe, gehen die Richter da von einer vermuteten Einstellung eines Durchschnittsbürgers aus, also, der weder besonders "prüde" noch besonders "großzügig" ist. Im Juristendeutsch verbirgt sich dies wohl hinter dem Begriff "der gemeine Bürger". Allerdings lässt auch diese Vorgehensweise noch viel Spielraum für den Richter, so dass man gerade beim Dorfrichter (Amtsgericht) auch Enttäuschung erleben könnte.


    Ich habe mir einen "Knigge für Nacktjogger/Nacktwanderer" erstellt, an den ich mich halte - und auf den ich auch im Rechtstreitfall verweisen würde, in der Hoffnung, damit mehr Klarheit über meine Absichten zu schaffen.


    Der Knigge für Nacktsport in der Öffentlichkeit
    (Der Knigge für Nacktjoggen)


    § 1 Als Nacktsportler/Nacktwanderer hat man sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Bekleideten zu benehmen.


    § 2 Die Nacktivitäten sind nur in Naturschutzgebieten oder anderen abgelegenen Gebieten durchzuführen, wo mit nur wenigen Menschen gerechnet werden muss. Ansonsten ist eine Minimalbekleidung zu tragen, die die äußeren Geschlechtsmerkmale und den Hintern verdecken.


    § 3 Bekleidete sind möglichst nicht zu erschrecken: Ein von hinten Überholen sollte vermieden werden oder wenigstens durch Räuspern oder ähnlichem dem zu Überholenden bewusstgemacht werden.


    § 4 Entgegenkommenden Bekleideten sollte man in die Augen schauen und bei Blickkontakt normal freundlich grüßen.


    § 5 Es sollte kein Gespräch mit Bekleideten begonnen werden. Dies könnte aufdringlich wirken. Wird man angesprochen, kann man auf das Thema eingehen, allerdings ohne von selbst auf das Thema Nacktheit umzuschwenken


    § 6 Wenn ein angemessener Alternativweg vorhanden ist, sollte gesichteten Bekleideten aus dem Weg gegangen werden.


    (https://die-gesunder.jimdo.com…it-die-genak-philosophie/
    auch über: http://die-gesunder.de)

  • irgendwie liest sich das für mich alles aber ein wenig so als wenn ich etwas schlimmes
    mache wenn ich Nacktwandere, ich soll Bekleideten aus dem Weg gehen, ich soll besonders
    freundlich sein, ich soll mich verstecken.
    Es ist klar das wir nicht durch die Innenstadt laufen, aber wenn uns jemand im Wald begegnet,
    verhalte ich mich völlig normal, egal ob bekleidet oder nicht, ich gehe meinen Weg weiter,
    grüßen wenn der uns entgegenkommende anscheinend auch grüßen wird oder es zuerst getan hat,
    wir unterhalten uns wenn uns jemand anspricht, wir reagieren nicht auf Provokationen (ist uns aber auch nicht passiert)
    Wir schauen Leuten genauso in die Augen oder eben doch woanders hin wie bekleidet...
    Wir finden und das haben wir auch festgestellt, wenn man an seinem eigenen Verhalten
    überhaupt nichts verändert, ob bekleidet oder nackt, wird man auch selbst auch nicht
    anders behandelt, klar man bekommt schon mal ein grinsen mehr zusehen und vielleicht
    möchte jemand nicht mit dir auf einer Bank sitzen, aber sei einfach Mensch und man sieht
    dich als Mensch.
    Persönlich denke ich das es viel provozierender wirkt, wenn man sich vor anderen versucht
    zu verstecken, denn dann macht ihr euer Nacktwandern zu etwas unnatürlichen.

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

  • Ich verstehe nicht ganz, warum Du mir jetzt Dinge unterstellst, die ich nicht geschrieben habe!?


    Wo bitte habe ich geschrieben, dass man sich verstecken soll?


    Wo bitte habe ich geschrieben, dass man besonders freundlich sein soll?


    Wo bitte habe ich geschrieben, dass Nacktwandern etwas schlimmes sei?


    Diese Gesprächsform finde ich nicht sehr schön. Vielleicht könntest Du bitte Unterstellungen lassen und nur auf das eingehen, was ich tatsächlich geschrieben habe!?


    Das, was Du als scheinbare Gegenmeinung äußerst, entspricht genau meiner Auffassung. Also bitte keine Gräben ziehen, wo keine sind!

  • das ist hier ein Forum und deshalb darf man auch diskutieren.
    Selbst wenn wir beide uns jetzt etwas missverstanden haben,
    mag auch sein das ich mich manchmal falsch ausdrücke, ist es
    erst einmal schön das wir hier überhaupt schreiben und das
    Forum beleben.
    ich schrieb in meinem ersten Satz, "so wie sich das für mich liest,
    und damit spreche ich auch nur für mich und meine Auffassung
    deines Knigge, damit wollte ich dich und auch sonst niemanden
    angreifen, wenn es so klang dann bitte ich das zu entschuldigen.


    so jetzt wie ich das verstanden (oder auch missverstanden habe):
    Wo bitte habe ich geschrieben, dass man sich verstecken soll?
    Die Nacktivitäten sind nur in Naturschutzgebieten oder anderen abgelegenen Gebieten durchzuführen, wo mit nur wenigen Menschen gerechnet werden muss. Wenn ein angemessener Alternativweg vorhanden ist, sollte gesichteten Bekleideten aus dem Weg gegangen werden.
    Wir aber laufen durch einen öffentlichen Wald und sind vielen Leuten begegnet, denn ich denke ich habe auch das Recht dort so zu sein wie ich das will, denn
    ich bin nur nackt, mache aber keine anderen Handlungen.


    Wo bitte habe ich geschrieben, dass man besonders freundlich sein soll?
    Entgegenkommenden Bekleideten sollte man in die Augen schauen und bei Blickkontakt normal freundlich grüßen.
    Wenn ich aber in einer Unterhaltung mit meinem Mann bin, schaue ich ihn an und nehme Fremde vielleicht gar nicht
    wahr, grüßt jemand grüße ich zurück wenn nicht, ist mir das so egal als ob ich bekleidet dort stehe (laufe)


    Wo bitte habe ich geschrieben, dass Nacktwandern etwas schlimmes sei?
    Bekleidete sind möglichst nicht zu erschrecken, Es sollte kein Gespräch mit Bekleideten begonnen werden. Dies könnte aufdringlich wirken
    Für mich wirken diese Sätze, als ob ich da etwas mache, für das ich mich schämen soll, dass andere erschreckt oder bedrängt.




    Diese Gesprächsform finde ich nicht sehr schön. Vielleicht könntest Du bitte Unterstellungen lassen und nur auf das eingehen, was ich tatsächlich geschrieben habe!?
    Wie geschrieben, vielleicht lese ich das auch alles einfach nur anders wie du es geschrieben oder gemeint hast, dafür entschuldige ich
    mich auch, aber so ist es wie ich es beim lesen verstand, vielleicht kannst du dich auch mich rein versetzten und hast Verständnis, dass
    ich einen anderen Eindruck deines Knigge habe.


    Ich bin mir sicher das wir in vielen Dingen absolut einer Meinung sind und vielleicht liegt es auch nur an der Art wie wir etwas sprechen
    und deshalb verstehen, doch das wir uns beide darüber unterhalten können, zeigt doch das wir in der Grundidee der Frei Körperkultur
    gar nicht soweit von einander entfernt sind.
    Denke mal das wir uns sicher ohne Probleme über alles unterhalten können und früher oder später auch verstehen wie etwas vom
    gegenüber gemeint ist.


    LG Tanja

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

  • Ok, ich denke, es bringt jetzt nichts, weiter in die Tiefe zu gehen. Ich bin da vielleicht etwas zu exakt für Deine recht freie Deutungsweise von Text.


    Ich möchte nur auf ein Missverständnis hinweisen: Es gibt kein Recht auf Nacktheit im öffentlich zugänglichen Raum. Es gibt nur eine Duldung, die durch den § 118 OWiG begrenzt wird. Also nichts Sexuelles machen reicht nicht aus, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die einen fühlen sich sicherer, weil sie gut reden können, ich fühle mich sicherer, weil ich viel theoretischen Überbau hinter meiner täglichen, sportlichen Nacktivität habe.


    LG
    Thomas

  • Ok, ich denke, es bringt jetzt nichts, weiter in die Tiefe zu gehen. Ich bin da vielleicht etwas zu exakt für Deine recht freie Deutungsweise von Text.


    Ich möchte nur auf ein Missverständnis hinweisen: Es gibt kein Recht auf Nacktheit im öffentlich zugänglichen Raum. Es gibt nur eine Duldung, die durch den § 118 OWiG begrenzt wird. Also nichts Sexuelles machen reicht nicht aus, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die einen fühlen sich sicherer, weil sie gut reden können, ich fühle mich sicherer, weil ich viel theoretischen Überbau hinter meiner täglichen, sportlichen Nacktivität habe.


    LG
    Thomas


    Also ich finde es ja schön, dass man diskutiert hier im Forum. Das belebt wieder, aber bezüglich dieser Aussage mit der Rechtslage sollte man aber die Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten: Es stimmt, es gibt kein Recht, aber auch laut Gesetz kein Verbot. Damit ist die Sache mit der Duldung immer Einzelfallprüfung, sollte sich jemand belästigt fühlen. Aber gibt sehr viele Fälle, da wurde die Klage bzgl. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen lassen.


    Somit brauch man dies bezüglich eigentlich nichts weiter mehr sagen :thumbup:

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • boy007


    Es ist ja schön, dass Du darauf hinweist, dass man "die Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten" sollte, nur gehst Du da mit ganz schlechtem Beispiel voran, wenn Du schon die Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) mit dem Straftatparagraphen 183a (Erregung öffentlichen Ärgernisses) durcheinanderbringst.
    So wird das wohl nichts mit "Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten"!


    Ich hatte auch nirgendwo geschrieben, dass es ein Verbot gäbe. Richtig ist Dein Hinweis, dass es - aufgrund der unbestimmten Formulierung des §118 OWiG - immer zu einer Einzelfallprüfung kommt.


    Und wenn Du so klare Aussagen machst: "Aber gibt sehr viele Fälle, da wurde die Klage bzgl. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen lassen." wäre es angebracht, eine Quelle dazu nennen. Aber es sollte bei einem Vertreter der klassischen gesundheitsorientierten Freikörperkultur ohnehin zu keiner Klage wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kommen. Sexelles hat bei der klassischen, gesundheitsorientierten Freikörperkultur nichts zu suchen.

  • Wir brauchen hier gar nicht weiter diesbezüglich zu diskutieren. Die Sachlage ist ganz klar. Du hast angefangen mit Gesetzestexten zu argumentieren, aber dann bitte richtig! Ich denke mal, im Großen und Ganzen verfolgen wir hier im Forum das gleiche Ziel. :fkk:

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!


  • Und außerdem bezüglich "Sexuellen Dingen" hat ich garnicht gesprochen, also dreh bitte den Leuten nicht die Worte im Mund herum.

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • boy007


    Du hast geschrieben: "Aber gibt sehr viele Fälle, da wurde die Klage bzgl. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen lassen." Es tut mir ja leid, wenn Du keine Ahnung hast, was im § 183a StGB steht, aber dann solltest Du hier vielleicht auch nicht so auf die Welle hauen mit "man sollte aber die Gesetzestexte genau lesen und richtig deuten", oder?
    Der § 183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" setzt eine sexuelle Handlung voraus. Anstatt anderen vorzuwerfen, sie würden den Gesetzestext nicht genau genug lesen, solltest Du ihn vielleicht überhaupt erst einmal lesen! Und dann siehst Du auch, dass ich Dir keinesfalls Worte im Mund verdreht habe.



    Und auch wenn Du nun schon zum 2. Mal behauptest, ich würde nicht korrekt argumentieren, ist dies eine unbelegte Behauptung: Du scheinst es nicht nötig zu haben, zu erklären, wo genau Du eine Unkorrektheit siehst bzw. solltest Du wohl nicht länger an Deinem seltsamen Argument, dass Du in Beitrag 9 bringst, festhalten, nachdem ich Dir gezeigt habe, dass Du dabei den § 118 OWiG mit dem § 183a StGB durcheinandergebracht hast.


    Also bitte erst ein klein wenig selber Hausaufgaben machen!


    So erscheint es als reine Streitsucht, die Dich zu Deinen Äußerungen treibt. Das muss ja wohl nicht sein.

  • Also streiten will hier mit Sicherheit keiner. Ich habe nur auf etwas hingewiesen. Muss dir aber ganz ehrlich sagen, jemanden so persönlich anzugreifen, so wie du es gerade machst, ist nicht die feine Art. Niemand haut hier auf die Welle. Und ja, ich weiß, was in den entsprechenden Paragraphen steht. Also damit sollten wir das Ganze jetzt einfach Ruhen lassen.

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • Nur mal aus Interesse, wenn in diesem § steht das nur sexuelle Handlungen verboten sind,
    weshalb haben dann schon Leute Probleme bekommen, wenn sie nackt durch eine Innenstadt
    gingen, das war doch auch wegen Erregung öffentlichem Ärgernis, obwohl es keine sexuelle
    Handlung gab aber Beschwerden von Leuten die sich davon gestört fühlten.
    Die Gesetzte sind so wage geschrieben, dass niemand weiß was geht und was nicht.


    Ich habe gehört das ein FKK Verein einen Antrag auf Änderung des Gesetzes gestellt hat,
    die wollen dass klar feststeht, wo man sich nackt in der Natur bewegen darf und wo nicht.
    Der Bericht lief beim WDR, MDR oder sonst einen dritten Programm, ich such nachher mal danach.


    Bitte streitet doch nicht, ist doch kein Rechtsforum sondern eine Sache die wir alle mögen FKK.
    Seid nett zu einander. schönen Sonntag

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.


  • Genau Tanja, das siehst du genau richtig. :thumbup: :fkk:

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • Wem 10 Sekunden googeln zu lang ist:


    "§ 183a
    Erregung öffentlichen Ärgernisses


    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."


    (https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html)


    ---------------
    "§ 118
    Belästigung der Allgemeinheit


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann."


    (https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html)

  • Vollkommen richtig rausgesucht, nur wie Tanja schon sagte, unser Rechtssystem ist sehr dehnbar und man kann es je nach Richter und Anwalt anders auslegen. Daher kam es oftmals vor, dass sich Leute "sexuell belästigt" fühlten, weil jemand z.b. nackt in der Öffentlichkeit war. So wurde teilweise von Gerichten nach § 183a verurteilt. Um mehr ging es doch die ganze Zeit nicht 8)

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • Ob sich irgendjemand sexuell oder sonstwie belästigt fühlt, interessiert für den § 183a StGB überhaupt nicht, dies ist nur für den 118 OWiG interessant. Für den 183a StGB ist entscheidend, ob jemand im juristisch relativ klar festgelegtem Rahmen eine sexuelle Handlung vorgenommen hat. Diese beiden Sachen werden sehr gern durcheinandergebracht - nicht auszuschließen, dass dies neben Medien, wo dies regelmäßig geschieht, auch Richtern passieren kann, zumal auf unterster Ebene.

  • den Beitrag von dem ich gesprochen habe, in dem Fkkler einen Antrag stellen
    möchten dass endlich klar gestellt wird was erlaubt und was nicht erlaubt ist
    habe ich leider nicht mehr in den Mediatheken gefunden.
    Aber vielleicht ist auch das interessant für euch.


    https://www.zdf.de/dokumentati…e-gegen-nudisten-102.html




    Anzeige wegen Nacktheit, die vom Gericht abgelehnt wurde.

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!