• Lewi58

    Es gibt auch kein Gesetz, das Nacktheit innerhalb bewohntem Gebiet verbietet.


    Mein Wissensstand:

    Neben sexuell orientierter Nacktheit (dann "Erregung öffentlichen Ärgernisses" § 183a oder "Exhibitionistische Handlung" [nur bei Männern anwendbar], § 183 StGB) gibt es für "einfache" Nacktheit nur den § 118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit".

    Dieser ist sehr schwammig formuliert und beinhaltet eigentlich 3 Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssten, damit er zur Anwendung kommt. Er ist der "Nachfolgeparagraf" des Straftatparagrafen "Grober Unfug" bis zur Rechtsreform von 1972, und wird wohl inhaltlich noch so ausgelegt.


    Hier ist aber wohl große Auslegungsfreiheit, was der Richter dann als groben Unfug bzw. "Belästigung der Allgemeinheit" ansieht.

    Es gibt also weder eine Garantie, dass man in abgelegener Stelle um entsprechendes Bußgeld herumkommt und auf der anderen Seite besteht aber sogar die Chance, dass ein entsprechend positiv eingestellter Richter selbst ein Bußgeld gegen einen Nackten im belebten Ort verwirft.


    Ich habe mit meinem genuss- und gesundheitsoptimierten Nackt-Sport die These: Jeder Unternehmer geht an die Grenze der Legalität, um seinen Profit zu maximieren. Ich gehe an die Grenze der Legalität, um Lauf- und Naturgenuss und gesundheitlichen Nutzen zu maximieren. Das ist sicherlich nicht schlimmer.


    HBD

    ("Es ist wichtig, die Rechte auch zu nutzen, die man hat. Sonst besteht die Gefahr, dass sie gestrichen werden.")

    Es gibt kein Recht auf Nacktheit - leider. Ich setze mich ja ein für ein Grundrecht auf Bekleidungsfreiheit (entsprechend wie das Grundrecht auf Meinung,- Redefreiheit usw.)

  • Kiu_Fkk

    Anstatt so oft das "Verwirrend"-Smily unter meine Beiträge zu setzen, wäre es vielleicht für Dich, für mich und die anderen hilfreicher, wenn Du erklären würdest, was genau Dich da immer so in Verwirrung versetzt. Dann bestände vielleicht die Möglichkeit, dass wir im Gespräch ein wenig Entwirrung erzielen könnten.

    Natürlich ist es Dein gutes Recht, so "großzügig" mit dem Verwirrend-Smily umzugehen. Der in einem Forum eigentlich üblichen inhaltlichen Auseinandersetzung dient dies aber eben nicht.

  • Kiu_Fkk

    Anstatt so oft das "Verwirrend"-Smily unter meine Beiträge zu setzen, wäre es vielleicht für Dich, für mich und die anderen hilfreicher, wenn Du erklären würdest, was genau Dich da immer so in Verwirrung versetzt. Dann bestände vielleicht die Möglichkeit, dass wir im Gespräch ein wenig Entwirrung erzielen könnten.

    Natürlich ist es Dein gutes Recht, so "großzügig" mit dem Verwirrend-Smily umzugehen. Der in einem Forum eigentlich üblichen inhaltlichen Auseinandersetzung dient dies aber eben nicht.

    Muss man sich immer rechtfertigen? Das ist ja auch nicht gerade der Emoji für Verwirrung oder so ein na ja Emoji. Verwirrung ist 😖 eigentlich der. ?( Dieses Emoji bedeutet eher verwundert. Aber egal. Um es auf den Punkt zu bringen, einige Aussagen oder Kommentare von dir oder anderen Benutzern. Die ich jetzt nicht nehmen werde. Verwundern mich nur. Weill in meinen Augen sie unangemessen sind.



    Den Rest noch einen schönen Abend und nun wieder BTT :)

    Es gibt nichts Natürlicheres als die Nacktheit. Aber nur für die, die natürlich blieben.

    Erhard Blanck

  • Schau doch bitte bei den Smileys nach, die hier das Forum anbietet (unter »Reagieren«), dort ist Dein oft verwendetes Smiley mit »Verwirrend« beschrieben. Es ist also sehr wohl der Smiley für »Verwirrend«. Evtl. solltest Du Dich mit dem Admin in Verbindung setzen, wenn Du mit diesem Smiley etwas anderes ausdrücken willst, als es das Forum vorgibt.


    Aber auch wenn es bei Dir statt »Verwirrend« »Verwundert« bedeutet (Welch gewaltiger Unterschied!?), ändert das ja sehr wenig an der von mir geschilderten Tatsache, dass es für die inhaltliche Auseinandersetzung in einem Forum dienlicher ist, anstatt oft dieses Smiley zu benutzen, zu erklären, was genau zur Verwirrung (oder Verwunderung) führt. Dann kann man darüber reden (Dies ist für den normalen User der Hauptzweck eines Forums) und Missverständnisse aufklären.


    Wenn Dich also Beiträge "verwundern", weil sie "unangemessen" sind, wäre es doch schön, wenn Du uns mitteilen könntest, worin Du die Unangemessenheit siehst. Vielleicht haben wir uns ungünstig ausgedrückt, vielleicht müssen wir noch etwas genauer erklären - oder es gibt andere Ursachen.


    Aber wenn Du nicht willst, es ist - und dies wiederhole ich gern - ja Dein Recht, so "großzügig" mit dem »Verwirrend«-Smiley umzugehen. Deshalb verlange ich ja auch nicht, dass Du Dich rechtfertigst.

    Ich halte dieses Benehmen nur für etwas ?(.

  • Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Kampf um ein Grundrecht auf Bekleidungsfreiheit.

    Vielleicht ließe sich das dann auch auf meine Bravo-Problematik anwenden, auf jeden Fall aber für mehr Möglichkeiten zum FKK.

  • Wie sieht es Gesetzlich aus wenn ich Nackt im wald spazieren gehen.? Kann es da sein das es probleme gibt oder eher nicht .?


    LG Fkk-angler :fkk:

    Soviel ich weis ist das keine ordnungwiedrigkeit weil man weit außerhalb bewohnbarer gegend ist und niemanden belästigt

  • Was ist "weit" außerhalb und wodurch kann man festlegen, dass man niemanden belästigt??? Entscheidet das einfach selber jeder für sich?

    Wo ich laufe kannst km weit alles überblicken, keine Chancen nackt gesehen zu werden

  • Was ist "weit" außerhalb und wodurch kann man festlegen, dass man niemanden belästigt??? Entscheidet das einfach selber jeder für sich?

    Das kann man nicht festlegen und somit auch nicht entscheiden, da man nie die Garantie hat, dass man niemanden belästigt. Ich denke, die Bandbreite der Belästigungsschwellen ist innerhalb der Bevölkerung sehr groß. Man kann es nicht jedem recht machen, und mit dieser Unsicherheit muss man einfach leben.

    Oder auch anders gesagt: Ob ein Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder eine Belästigung, sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist klar geregelt und damit objektiv, das andere ist subjektiv und damit unwägbar.

  • Ordnungswidrigkeit oder Belästigung???

    Für uns ist doch nur die Ordnungswidrigkeit nach § 118 »Belästigung der Allgemeinheit« interessant, also Ordnungswidrigkeit als auch gleichzeit, bzw. aufgrund von Belästigung!


    Soweit ich es verstanden habe, geht es bei der Sache aber darum, ob ein durchschnittlicher Büger sich belästigt fühlen müsste. Es gibt ja Menschen, die fühlen sich per se durch alles und jeden belästigt. In deren Umfeld müssten ja sonst täglich hunterte Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden.


    Es geht also um den "gemeinein" (gewöhnlichen, durchschnittlichen) Bürger. Heute traut man sich nicht mehr, das als "gesundes Volksempfinden" zu bezeichnen, da haben wir Deutschen schon mal schlechte Erfahrung damit gemacht. Aber letztendlich sagt der § 118 nichts anderes aus.


    Klar geregelt oder gar "objektiv" ist da leider nichts. Das entscheidet vor allem das Bauchgefühl von Polizei und Justiz.

  • Wo ich laufe kannst km weit alles überblicken, keine Chancen nackt gesehen zu werden

    Wenn Du km-weit alles überblicken kannst, kann man Dich mit Sicherheit auch aus km-Entfernung sehen - und sich mit Fernglas davon überzeugen, dass du nackt bist.

    Aber ich laufe auch lieber, wo ich freie Sicht habe.

  • Der "'gemeine' (gewöhnliche, durchschnittliche) Bürger ist nicht an Nacktheit in der Öffentlichkeit gewöhnt. Durch die Konfrontation damit fühlt er sich in der Regel entweder belästigt oder belustigt. Beides nicht sonderlich angenehm für einen Nackten. Ich hätte jedenfalls nicht den Mut, eine solche Konfrontation einzugehen.

  • Wenn Du km-weit alles überblicken kannst, kann man Dich mit Sicherheit auch aus km-Entfernung sehen - und sich mit Fernglas davon überzeugen, dass du nackt bist.

    Aber ich laufe auch lieber, wo ich freie Sicht habe.

    Das ist wohl genug abstand wenn man ein fernglas dafür braucht. Wenn einer ein fernglas benutzt möchte der jenige das anscheinen auch sehen

  • Das ist wohl genug abstand wenn man ein fernglas dafür braucht. Wenn einer ein fernglas benutzt möchte der jenige das anscheinen auch sehen

    Was ist "genug"? Und wofür genug?

    Es gibt ja Zeitgenossen, die meinen Sittenpolizei spielen zu müssen. Denen ist sicherlich nichts weit genug, um das "Vergehen" zur Anzeige zu bringen. Zum Glück ist der gemeine (gewöhnliche, durchschnittliche) Bürger so sehr von Nacktheit übersättigt und wohl auch ausreichend auf- und abgeklärt, dass die meisten mit einfacher Nacktheit offensichtlich ganz gut zurechtkommen.

  • Der "'gemeine' (gewöhnliche, durchschnittliche) Bürger ist nicht an Nacktheit in der Öffentlichkeit gewöhnt. Durch die Konfrontation damit fühlt er sich in der Regel entweder belästigt oder belustigt. Beides nicht sonderlich angenehm für einen Nackten. Ich hätte jedenfalls nicht den Mut, eine solche Konfrontation einzugehen.

    Meine Erfahrung aus 15 Jahren täglichem Nacktjoggen ist - zumindest in meiner Gegend - eine andere: Bei rund 75% kommt ein ausgesprochen positives Echo, wenn sie mich nacktjoggen sehen: Von Daumen hoch, anlächeln, positiven Kommentaren bis hin zu interessierten Anfragen und Gesprächen. Bei rund 25% habe ich den Eindruck, dass sie mit der Situation überfordert sind (nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen und deshalb wegschauen), einige auch demonstrativ sich wegdrehen. Und in den 15 Jahren hatte ich 3-4 Begegnungen, wo sich jemand wirklich mal aufgeregt hat.


    Von "Konfrontation eingehen" kann also nicht die Rede sein. Allerdings hängt es viel davon ab, wie man sich selber benimmt. Hat man genug Selbstbewusstsein und Anstand, um sich ganz normal zu benehmen, als sei man bekleidet, kommt das wohl meist ganz gut an.

  • In Taunus und Westerwald erwarte ich sicher nicht 75% positives Echo. Aber vereizelt gibt es das auch hier.

    Nun: zur Belustigung trage ich auch gerne bei - aber nicht zu Ärger oder gar Belästigung.

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