Welche Klamotten aufm Weg zum FKK

  • Richtig, nur bei Frauen, kann man ja die Möpse sehen, das könnte ggf doch Ärger geben wenn dadurch nenn Unfall passieren sollte .

    Bin schon ab und zu mal im Auto nackig nachhause vom Baden nur mit Handtuch halt rum aber im Auto dann auf denn sitz gelegt bis jetzt hat das glaube ich noch keiner gesehen aber hab auch nur kleine

  • Ich bin auch schon öfter Nackt gefahren, nur bei mir iss es wider was anders ^^. Ja, im Grunde iss ja auch erlaubt. Ich weiß nicht wie es bei Frauen aus sieht. Gibt ja auch ältere mit kleinen Brüsten.

    Wer Barfuß geht, den kann man nichts in die Schuhe schieben, und ein Nacken Mann / Frau kann man nicht in die Tasche fassen. :fkk:

  • Was ja auch lustig ist im Auto darf man ja sogar Legal nackig sein und dann so hinfahren nur beim ein und aussteigen muss man angezogen sein

    Fährt dein Vater, Mutter oder dein Bruder auch Nackt im Auto?

    Wer Barfuß geht, den kann man nichts in die Schuhe schieben, und ein Nacken Mann / Frau kann man nicht in die Tasche fassen. :fkk:

  • Was ja auch lustig ist im Auto darf man ja sogar Legal nackig sein und dann so hinfahren nur beim ein und aussteigen muss man angezogen sein

    Könntest du als Kind sogar machen deine Eltern fahren ja schließlich :)

    Es gibt nichts Natürlicheres als die Nacktheit. Aber nur für die, die natürlich blieben.

    Erhard Blanck

  • Also bei uns (mir und meiner Freundin) ziemlich normale Kleidung dem Wetter entsprechend. Auf dem Weg zum See müssen wir, aber auch einmal quer durch die Stadt, zu Fuß oder mit dem Rad.

  • "Weg zum" ist vielleicht nicht ganz passend. Sobald ich das Auto verlasse habe ich inzwischen oft nur Schorts mit einer Reißverschlusstasche für den Autoschlüssel mit, die ich - ohne Unterhose - entweder kurz anziehe oder gleich in den Rucksack stecke. Notfalls kann ich die schnell überziehen, aber vor allem ist der Schlüssel so sicher. Das gild für den Badeplatz genauso wie für Wanderungen.

  • Juristisch ist es wahrscheinlich so, dass Auto genau so zählt wie Wohnung. Da darf man (oder Frau) oben, unten, hinten und vorn nackt sein, auch wenn man hineinsehen kann. Dies dürfte sich allerdings auf "einfache" Nacktheit beschränken. Ist Nacktheit mit sexuellen Handlungen verbunden, könnte sicherlich die Grenze des Erlaubten überschritten sein. Und da bin ich mir nicht sicher, wo das beginnt. Also wenn z.B. jemand meinen sollte, seine Geschlechtsteile gegen die Fensterscheibe drücken zu müssen - oder sonstige skurile Ideen - , sollte wohl ein Bußgeld fällig werden. Der OWiG 118 lässt da den Behörden etwas Handlungsspielraum.

  • Juristisch ist es wahrscheinlich so, dass Auto genau so zählt wie Wohnung. Da darf man (oder Frau) oben, unten, hinten und vorn nackt sein, auch wenn man hineinsehen kann. Dies dürfte sich allerdings auf "einfache" Nacktheit beschränken. Ist Nacktheit mit sexuellen Handlungen verbunden, könnte sicherlich die Grenze des Erlaubten überschritten sein. Und da bin ich mir nicht sicher, wo das beginnt. Also wenn z.B. jemand meinen sollte, seine Geschlechtsteile gegen die Fensterscheibe drücken zu müssen - oder sonstige skurile Ideen - , sollte wohl ein Bußgeld fällig werden. Der OWiG 118 lässt da den Behörden etwas Handlungsspielraum.

    Auto zählt so wie zu Hause, aber bei Sexuellen Handlungen würde es sehr wahrscheinlich genau so Ärger geben. Selbst wenn ich jetzt zu Hause genau vorm Fenster sexuelle Handlungen vor nehmen würde und sich darüber Leute beschweren würden, gebe es wohl zumindest ne Abmahnung sich doch an andern Ort der Wohnung auf zu halten als wie direkt vorm Fenster wo vielleicht jeder einsehen kann.

    Wer Barfuß geht, den kann man nichts in die Schuhe schieben, und ein Nacken Mann / Frau kann man nicht in die Tasche fassen. :fkk:

  • Auto zählt so wie zu Hause, aber bei Sexuellen Handlungen würde es sehr wahrscheinlich genau so Ärger geben. Selbst wenn ich jetzt zu Hause genau vorm Fenster sexuelle Handlungen vor nehmen würde und sich darüber Leute beschweren würden, gebe es wohl zumindest ne Abmahnung sich doch an andern Ort der Wohnung auf zu halten als wie direkt vorm Fenster wo vielleicht jeder einsehen kann.

    Das ist eine interessante Frage. Juristisch sollte Wohnung gleich Wohnung sein, egal wo man da ist. Ich vermute, das Kriterium wird sein, ob durch's Fenster mit Außenstehenden interagiert, sprich ob man sie in die sexuelle Handlung visuell einbezieht. Dazu könnte ich mir vorstellen, ist Blickkontakt Voraussetzung, zumindest aber, dass der sexuelle Handlung Vornehmende dabei hinausschaut.


    Ist aber sicher grenzwertig und wird sicher von Richter zu Richter anders entschieden.


    Ansonsten gibt es sicher keine Zentimeter-Angabe, wie weit man vom Fenster weg sein muss.

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