Nacktwandern auf dem alten Augsburger Müllberg

  • Ich habe letztes Jahr Mal an die zuständige Stelle, die AWS Augsburg eine Anfrage Mail geschickt ob es möglich ist bzw gestattet auf dem "Müllberg" eine Nacktwanderung durchführen zu dürfen.


    Ich war selber dort schon öfters, angezogen unterwegs und es sind kaum Leute dort unterwegs. Mag begegnet zwar Mal jmd, aber nicht permanent.
    Als Antwort kam folgendes:


    Zitat Anfang:
    Wir haben Ihre Anfrage rechtlich prüfen lassen. Unsere Rechtsabteilung kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
    Ein Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg, d.h. in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Teil der Deponie Augsburg-Nord, ist nicht zulässig. Dem stehen die Benutzungsordnung (§ 11 Abs. 3) und die Regelungen des allgemeinen Sicherheitsrechts sowie § 118 OWiG entgegen.



    Die Besucher der öffentlichen Anlage des Augsburger Müllberges dürfen diese nur nutzen, wenn andere Besucher dadurch nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.


    Diese Vorgabe entspricht den Bestimmungen des allgemeinen Sicherheitsrechts. Danach ist eine Gemeinde dafür zuständig, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu unterbinden. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung liegt z.B. vor, wenn die geschützten Interessen Dritter verletzt werden könnten. Eine Verletzung erfordert in diesem konkreten Fall, dass die Besucher des Augsburger Müllberges ganz allgemein unmittelbar belästigt werden und diese Belästigung in einem deutlichen Widerspruch zur bestehenden Gemeinschaftsordnung, d.h. den gängigen Moralvorstellungen, steht.


    Die Nutzung der öffentlichen Anlage des Augsburger Müllbergs in Form des Nacktwanderns ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da das schutzwürdige Schamgefühl der anderen Besucher verletzt würde. Die bisherigen Moralvorstellungen der Gesellschaft sind zudem derart, dass eine Benutzung öffentlicher Anlagen in nackter Form als anstößig und ehrverletzend angesehen wird.


    Das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg wäre daher eine Belästigung im Sinne der Benutzungsordnung und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.


    Zudem kann das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg auch eine mit Bußgeld belastete Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG darstellen.


    Das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg ist daher nicht gestattet und kann nicht gestattet werden.“


    Was haltet ihr davon, kann man das bzw muss man das so annehmen und durchgehen lassen oder würdet ihr etwas zurück schreiben, wenn ja was?
    Ich finde diese Antwort schon ziemlich extrem irgendwie.

  • Krasse Auslegung von bekannten (Gummi-)Regelungen.
    Ich fürchte nur, dass gegen derartige behördliche Sturheit kein Kraut gewachsen ist.
    (hättest Du nicht gefragt, hättest Du wahrscheinlich unbehelligt wandern können ;-))


    Wie gut, dass es für einen alten Müllberg in Deutschland auch eine Nutzungsordnung gibt! (na gut, ich kenne die Ecke nicht konkret..)
    Willkommen in Bürokratistan!


    Ciao


    Erwin

  • Die Antwort klingt für mich so, als ob du alleine da nicht weiterkommen würdest. Vielleicht sähe die Situation nochmal anders aus, wenn du es schaffst mehrere Leute zu organisieren die an einer Nacktwanderung Interesse hätte und ihr Interesse auch bei der zuständigen Stelle bekunden würden.

    • Offizieller Beitrag

    Im Gesetz steht:

    Zitat

    § 118 OWiG: § 118 Belästigung der Allgemeinheit
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.


    Da eine Wanderung keine "grob ungehörige Handlung" darstellt, kann der § 118 OWiG nicht zur Anwendung kommen.

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