Ich denke wenn dann kommt es erst mal (wenn überhaupt) zu einer Verwahrung ihr lauft ja nur nackt rum und macht keine sexuellen Handlungen.
Das währe Erregung öffendlichen Ärgernisses und eventuell Straftat....
Aber sich nackt in der Öffentlichkeit aufzuhalten ohne sexuellen Hintergrund is aller höchsten eine Ordnungswidrigkeit die höchstens eine geringe Geldbusse verursachen könnte aber keinen Eintrag ins Führungszeugnis...
Ich bin aber kein Rechstanwalt oder Richter habe aber bisher noch nie gehört das es überhaupt verfolgt wurde wenn jemand von jemanden wegen einmaliger nacktheit angezeigt wurde.... Im Wiederholungsfall vielleicht
Mann sollte es halt nicht übertreiben und eben Hauptwanderruten oder Städte bzw. Orte meiden