nackt auf dem balkon in einer mietwohnung

  • halli hallo leute


    ich hab da mal ne frage,
    ich habe seit einem jahr eine neue
    wohnung (2stock) mit einem schönen balkon
    der zu einem fahrradweg raus geht, da es
    mehrere wohnblöcke sind können die nachbarn
    auf meinen schauen,


    so jetzt mal zur hauptfrage : würde mich im sommer
    gerne nackt sonnen,kann mein vermieter mich kündigen?
    oder kann ich dafür angezeigt werden?


    würde mich über antworten sehr freuen


    mfg neci

    8) Solang mein Herz noch schlägt,
    mich mein Gefühl noch trägt,
    solang werd ich noch bis zum Schluss,
    einfach tun was ich glaub das ich tun muss 8)

  • Wie immer kann das nicht pauschal beantwortet werden. Ist der Balkon nur von ein paar Nachbarn einsehbar ja:


    http://www.kostenlose-urteile.…Hausfriedens.news9942.htm


    Ist er allerdings von der Öffentlichkeit einsehbar ( z.B. an eine Hauptstraße ohne Sichtschutz), kann dies nach § 183 BGB eine Erregung öffentlichen Ärgernisses darstellen.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html


    Es kommt also drauf an ob der Balkon von deinem Fahrradweg eingesehen werden kann. Wenn ja dann würde ich ich mich dort nicht nackt Sonnen.

    Such nette Kontakte in Baden-Württemberg. Schreibt mir :D

  • oder kann ich dafür angezeigt werden?

    Ist er allerdings von der Öffentlichkeit einsehbar ( z.B. an eine Hauptstraße ohne Sichtschutz), kann dies nach § 183 BGB eine Erregung öffentlichen Ärgernisses darstellen.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

    Schön, dass hier § 183 BGB genannt wird. Dieser Regelt die "Widerruflichkeit der Einwilligung" und hat hier nichts zu suchen. Der verlinkte § 183a StGB ist dann zwar der richtige ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") aber schon die ersten Wörter sollten einen stutzig machen: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt [...]". Ist Nacktheit schon eine sexuelle Handlung? Wohl kaum. So etwas würde wohl eher nach § 118 OWiG ("Belästigung der Allgemeinheit") geahndet werden. Aber dann ist da noch die Frage ob die eigene Wohnung als "öffentlich" gilt. Ich bin kein Jurist, aber ich denke mal eher nicht - zumindest was den Innenraum angeht. Der Balkon, gute Frage ...
    Das betrifft jetzt alles nur die Sache mit der Anzeige. Was der Vermieter sagt ist eine andere Sache.

  • Gut dann machen wir eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OWiG. Und das auch nur, wenn der Balkon von der Straße für alle einsehbar ist und jemand sich "belästigt" fühlt.
    Aber die Frage ist eben ob der Balkon ein "öffentlicher Raum" darstellt. Daher würde ich diese Sache eher verneinen und meine Aussage zurückziehen :)


    Solange es nur beim Sonnenbaden bleibt, sollte das auch juristisch i.O. sein.

    Such nette Kontakte in Baden-Württemberg. Schreibt mir :D

  • wow das ging ja schnell


    als ich hab einen sichtschutz ran gemacht
    ca 1,10 hoch denke von unten sieht man nix,
    aber die 5-6 nachbarn die richtig können einsehen.

    leider habe ich da keine zwei sichtbaren argumente
    wie sie eine frau zu bieten hat ;)


    danke für die schnelle antwort


    mfg neci

    8) Solang mein Herz noch schlägt,
    mich mein Gefühl noch trägt,
    solang werd ich noch bis zum Schluss,
    einfach tun was ich glaub das ich tun muss 8)

  • als ich hab einen sichtschutz ran gemacht [...]

    Kann nicht schaden ^^
    Haben wir auch. Allerdings haben wir den Vorteil, dass es weit und breit keine höhere Behausung gibt als unsere Wohnung, so das uns niemand unter die Gürtellinie schauen kann.

  • hihi da habt ihr es gut


    auf sowas werde ich bei der nächten
    wohnungssuche mit berücksichtigen
    ich lasse es einfsch mal auf mich zu kommen
    mal schauen was so passiert lol


    mfg

    8) Solang mein Herz noch schlägt,
    mich mein Gefühl noch trägt,
    solang werd ich noch bis zum Schluss,
    einfach tun was ich glaub das ich tun muss 8)

  • Ich glaub das das in ordnung sein sollte. ist ja im grunde genommen dein privater bereich auch wenn andere ihn einsehen können. könnte natürlich sein, dass sich die leute trotzdem beschweren.

  • Also ich sonne mich auch auf unserer Dachterasse, ein paar Nachbar könnten da auch reinschauen, aber und? Am See etc bin ich ja auch nackt :) Meist schlaf ich in der Sonne eh ein und bekomme nichts mit ;)

  • in deiner oder irgendeiner anderen wohnung stehst du unter dem schutz von Art. 13 Abs. 1 GG.
    das zu schützende rechtsgut ist die freie entfaltung der persönlichkeit.


    was den geschützten raum betrifft, so wird hier der begriff der wohnung weit ausgelegt. ein raum, der deinen elementaren lebensraum darstellt.
    so zählen hierzu auch garten, balkon, keller, zelt, campingwagen, boot, geschäftsräume, garage... in einigen fällen haben gerichte auch das auto (gerade im zusammenhang mit nacktheit) als zu schützenden raum bewertet.


    freie entfaltung der persönlichkeit. das soll heißen, dass du hier deine ruhe und ungestörtheit gewährleistet sehen kannst, so zu sein, wie du es willst.


    § 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kommt hier nur in betracht, wenn du sexuelle handlungen vornimmst, wissentlich und willentlich, dass andere dich beobachten können.
    § 118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" kommt eher nicht zum tragen, da du dich nicht im öffentlichen raum aufhältst.




    ich würde dir dazu raten, die balkonbrüstung uneinsichtig zu gestalten.
    damit bekundest du, dass es dir selbst um deine ruhe und den schutz deiner privatsphäre geht und machst dich weniger angreifbar.



    dann macht sich schon eher strafbar, wer eine mühe darauf verwendet, dich beobachten zu können...

    Einmal editiert, zuletzt von DB;O) () aus folgendem Grund: übersichtlicher formatiert

  • die gesetzte können vieles verderben
    meine meinung ist einfach das wenn ich in meiner wohnung bzw grundstück bin dann kann ich tun und lassen was ich will, wenn es die nachbarn stört dann sollen sie einfach nicht weg schauen. aber naja die gesetzte verbieten halt unsere freiheit

  • Muss man glaube ich abwarten auf den sommer
    und schauen ob sich welche beschweren.

    Es ist erstaunlich was Menschen zu tun bereit sind, wenn man ihnen einredet es gehöre sich so.

  • Ich habe auch schon des öfteren auf meinem Balkon FKK gemacht. Die Nachbarn können es schon einsehen, ja! Aber das stört mich nicht wirklich!

    Liebe nackte Grüße


    Torben :fkk:


    Lebe die Freiheit, lebe nackt!

  • die gesetzte können vieles verderben
    meine meinung ist einfach das wenn ich in meiner wohnung bzw grundstück bin dann kann ich tun und lassen was ich will, wenn es die nachbarn stört dann sollen sie einfach nicht weg schauen. aber naja die gesetzte verbieten halt unsere freiheit

    du kannst in der tat tun und lassen was du willst in deiner wohnung. denk aber daran, dass sobald es andere stört, die regeln etwas anders sind und eingeschätzt werden. nicht ohne grund ist laute musik in deiner wohnung nachts nicht erlaubt/unerwünscht. ein anderes klassisches beispiel ist das grillieren auf dem balkon, wenn du deine nachbarn oberhalb einräucherst, machst du dich auch nicht sehr beliebt. ein augenmass hier ist ebenso angebracht, wenn du einmal eine party machst oder einmal grillierst, dann sollte niemand was dagegen haben. die regelmässigkeit machts. ähnlich wie beim fkk auf dem balkon, ich würde den balkon sofern nötig abdecken (bei gitter oder glas). etwas rücksicht schadet nicht, so unterschiedlich wie menschen sind, so unterschiedlich mögen die störenden elemente sein (raucher, lärm- oder geruchsensible etc...)

  • Bei uns ist es ähnlich, wir haben auch einen Balkon zur Strasse hin und leben im Erdgeschoss. Die Bewohner der Häuser gegenüber können uns deshalb genau auf den Balkon sehen und da ich keine Lust auf Ärger hab lass ich es lieber. Dafür muss ich nur 2 Km mit dem Fahrrad fahren und bin in den Weinbergen wo es keinen stört wenn ich nackt in der Sonne liege.


    Aber bei dem nächten Wohnungswechsel ist das auf jeden Fall ein Punkt den ich berücksichtigen werde.

    Nackt wann und wo immer es geht :fkk:

  • Dir kann auf deinem Balkon nix weiter passieren, es sei denn Du provozierst das öffentliche Ärgerniss... wenn du da normal liegst und dich auch normal bewegst ist alles gut: Stellst Du Dich hingegen dahin und machst komische Anstalten kann Dir eine Anzeige drohen . Am Besten ist vielleicht ein kleiner Sichtschutz, auch wenn etwas " durchblitzt " . Dann regst du die Augenvermerke nicht gleich auf Dich . Wenn sich dann einer beschwert muss er ja schon selbst öfter hingeschaut haben um etwas zu erkennen ;) :D

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