nackt auf dem balkon in einer mietwohnung

  • Grundsätzlich gilt eine gemietete Wohnung als eine Art "Schutz-Zone", in der ich mich frei bewegen kann, wie ich will. Also auch nackt! Ein (Mietrechts-)Anwalt hat mir erklärt, dass dazu nicht nur die berühmten "4 Wände" gehören, sondern ALLE im Mietvertrag aufgeführten, ausschliesslich zur privaten Nutzung vorgesehenen Bereiche! Also auch Balkon, Terrasse, Gartensitzplatz oder Einzelgarage! Eine Anzeige, weil sich jemand nackt auf dem Balkon aufhält, wird also in den meisten Fällen (ausser den weiter oben erwähnten, wie z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Belästigung der Allgemeinheit) abgewiesen werden!


    Natürlich wird sich jeder vernünftige FKKler - rein schon dem Frieden zuliebe - zumindest einen minimalen Sichtschutz errichten! Sei der nun auf Balkonen aus (trübem) Glas, Plexi oder Pflanzen, oder bei Gärten, Terrassen und Garten-Sitzplätzen aus Palisaden oder Hecken. Es gibt da zahlreiche Möglichkeiten, die den eigenen Komfort nicht oder kaum einschränken!


    :fkk: -Grüsse Andy

    :fkk: -Grüsse Andy

  • es ist zwar möglich es zu tun aber die bauliche situation kann schwierig sein.
    mein balkon ist ohne sichtschutz einsehbar wie eine öffentliche strasse. da bin ich auch mit abdeckung sicher nicht nackt, denn ich würde mich nicht wohl fühlen (nachbarn!).


    daher den tipp, achtet auf den balkon bei der wohnungssuche

  • Rechtlich ist das sicher unbedenklich, wenn man nicht gerade an der Hauptstraße für alle Passanten einsehbar wohnt.
    Persönlich würde ich mich aber mit einem Sichtschutz wohler fühlen.

  • Ich glaube hier ist schon alles gesagt.


    Der Balkon gehört mit zur Wohnung. Man darf sich dort auch nackt aufhalten, wenn man sich normal bewegt und nicht auf sich aufmerksam macht.
    Sobald eine Schule oder ein Kindergarten in der Nähe ist, sieht die Rechtslage anders aus.


    Ich selber habe auch einen Balkon im 2. Stock, der zu einer Straße liegt. So einen "Plastiksichtschutz" mag ich nicht. Ich habe da Pflanzen hingestellt. Sieht auch optisch viel besser aus.

    Kleidungsstücke stören nur um sich wohl zu fühlen.

  • Auf dem Balkon kann es aber keinen Ärger geben, da er zur Wohnung gehört. Mein Balkon ist auch von den Häusern gegenüber zu sehen und direkt vor mir ist eine Bushaltestelle (wohne im ersten Stock). Und ich bin schon seit etlichen Jahren in dieser Wohnung und auf diesem Balkon nackt. Sommer wie Winter. :fkk:
    mowgli

  • wir sind immer nackt am balkon. wenn nachbarn auch draußen sind, winken wir oder reden ein paar worte. ganz normal. wichtig ist, dass es keine "anstößigen" handlungen gibt. also kein sex am offenen Balkon. dann kann eigentlich nichts passieren, denn der Balkon zählt zur Privatsphäre, wenn er nicht direkt über der öffentlichen straße hängt. also unser tipp: mit den Nachbarn freundliches einvernehmen herstellen, hilfsbereit sein, dann mögen sie dich. auch nackt. die Bedingung, dass du dabei etwa besonders schön, durchtrainiert u. dgl. sein müsstest, gilt nicht.

  • Nachbarn sind oft bereit, etwas in ihren Augen negatives auszublenden, wenn man sich ansonsten keine negativen Probleme gegenseitig macht. Man sollte aber dennoch darauf achten, dass sich niemand davon gestört bzw. zu stark angezogen fühlt, weil beides dann, anstößige Handlungen mal außen vor gelassen, auch Probleme provoziert, auch wenn man dafür nichts kann. Und ein Nachbar allein kann schon ausreichen, um einem das Leben zur Hölle zu machen. Ich würde eher dazu raten, darauf zu verzichten, wenn es hart auf hart kommt. Privatsphäre in der Wohnung hin oder her.
    Ansonsten stimme ich smoothies aber auch hier vollkommen zu.

  • Gestern, am 6. Juli gab es folgende interessante dpa-Meldung:


    Hausbesitzer muss nackten Nachbarn ertragen


    Ein Dortmunder Hausbesitzer muss den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn in dessen Garten ertragen. Das Dortmunder Landgericht erklärte am Dienstag, es sei hinnehmbar, dass der Nachbar einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück.

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