Grundsätzlich gilt eine gemietete Wohnung als eine Art "Schutz-Zone", in der ich mich frei bewegen kann, wie ich will. Also auch nackt! Ein (Mietrechts-)Anwalt hat mir erklärt, dass dazu nicht nur die berühmten "4 Wände" gehören, sondern ALLE im Mietvertrag aufgeführten, ausschliesslich zur privaten Nutzung vorgesehenen Bereiche! Also auch Balkon, Terrasse, Gartensitzplatz oder Einzelgarage! Eine Anzeige, weil sich jemand nackt auf dem Balkon aufhält, wird also in den meisten Fällen (ausser den weiter oben erwähnten, wie z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Belästigung der Allgemeinheit) abgewiesen werden!
Natürlich wird sich jeder vernünftige FKKler - rein schon dem Frieden zuliebe - zumindest einen minimalen Sichtschutz errichten! Sei der nun auf Balkonen aus (trübem) Glas, Plexi oder Pflanzen, oder bei Gärten, Terrassen und Garten-Sitzplätzen aus Palisaden oder Hecken. Es gibt da zahlreiche Möglichkeiten, die den eigenen Komfort nicht oder kaum einschränken!
-Grüsse Andy