Im letzten Jahr sind ja wieder einige "Nacktläufer" festgenommen worden. Diese Leute bezeichneten sich als "Pioniere der FKK".
... Moment mal. Eins nach dem anderen.
Braucht jemand, der so etwas tut - also nackt durch die Natur laufen - nicht ein plausibles Argument dafür? Und... besitzt zum Beispiel ein schwachgebildeter Mann, der im Leben vielleicht nur einen Gesellenbrief erreicht hat, die geistige Fähigkeit sich vor der Justiz zu verteidigen? Höhergebildete kennen die Antwort: nein.
(Wer Kafkas "Proceß" gelesen hat weiß genau, was ich hier ausdrücken will. Wer sich mit der Justiz anlegen will, muss ihre Spielregeln verstehen.)
Um es den Möchtegernpionieren mal genauer zu erklären: Wenn ein Nackter (oder überhaupt jemand) festgenommen wird, interessiert den Untersuchungsrichter in erster Linie das Bildungsniveau des Täters. Also,... hat der Festgenommene zum Beispiel Abiturniveau, hat der Richter ein viel größeres Einsehen und ist gespannt auf die Rechtfertigung des Angeklagten. Denn der Angeklagte hat in den Abiturprüfungen gelernt sich zu "verteidigen".
Ist der Angeklagte aber nur Geselle, weiß der Richter gleich, dass dieser Mann nicht in der Lage sein wird sich zu verteidigen, und verurteilt ihn dementsprechend auch härter. Am Ende wird der Mann also eher für seine schwache Verteidigung bestraft, als für seine Missetat.
Kurzum: Sollte hier irgendjemand auf die Idee kommen, sich nackt im Wald zum FKK-Pionier aufspielen zu wollen,... ohne Bildung könnt Ihr das vergessen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat im vergangenen Jahr eine Anklage gegen einen Nacktläufer fallen lassen: Der Angeklagte besaß die Bildung sich plausibel verteidigen zu können, und ist freigesprochen worden (Der Fall kam nicht in die Medien).
Gruß! Headbanger