Jetzt, da es endlich wieder höhere Temperaturen hat, juckt es schon ein wenig, nach draußen zu gehen. Naturistenplätze gibt es in meiner Umgebung leider keine, ich kann mich jedoch in etwas größere Wälder zurückziehen. Das ist auf jeden Fall nicht das Problem. Allerdings weiß ich nicht ganz, was das Gesetz davon hält. Ich selbst habe bloß dieses Gesetz gefunden
https://www.ris.bka.gv.at/Doku…okumentnummer=NOR40194050.
Ihr könnt euch sicher denken, dass es unfassbar kryptisch geschrieben wurde und meine Frage nicht wirklich beantworten konnte. Deshalb frage ich nun hier in die Runde.
Freue mich auf Rückmeldung