Ich habe letztes Jahr Mal an die zuständige Stelle, die AWS Augsburg eine Anfrage Mail geschickt ob es möglich ist bzw gestattet auf dem "Müllberg" eine Nacktwanderung durchführen zu dürfen.
Ich war selber dort schon öfters, angezogen unterwegs und es sind kaum Leute dort unterwegs. Mag begegnet zwar Mal jmd, aber nicht permanent.
Als Antwort kam folgendes:
Zitat Anfang:
Wir haben Ihre Anfrage rechtlich prüfen lassen. Unsere Rechtsabteilung kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Ein Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg, d.h. in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Teil der Deponie Augsburg-Nord, ist nicht zulässig. Dem stehen die Benutzungsordnung (§ 11 Abs. 3) und die Regelungen des allgemeinen Sicherheitsrechts sowie § 118 OWiG entgegen.
Die Besucher der öffentlichen Anlage des Augsburger Müllberges dürfen diese nur nutzen, wenn andere Besucher dadurch nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Diese Vorgabe entspricht den Bestimmungen des allgemeinen Sicherheitsrechts. Danach ist eine Gemeinde dafür zuständig, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu unterbinden. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung liegt z.B. vor, wenn die geschützten Interessen Dritter verletzt werden könnten. Eine Verletzung erfordert in diesem konkreten Fall, dass die Besucher des Augsburger Müllberges ganz allgemein unmittelbar belästigt werden und diese Belästigung in einem deutlichen Widerspruch zur bestehenden Gemeinschaftsordnung, d.h. den gängigen Moralvorstellungen, steht.
Die Nutzung der öffentlichen Anlage des Augsburger Müllbergs in Form des Nacktwanderns ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da das schutzwürdige Schamgefühl der anderen Besucher verletzt würde. Die bisherigen Moralvorstellungen der Gesellschaft sind zudem derart, dass eine Benutzung öffentlicher Anlagen in nackter Form als anstößig und ehrverletzend angesehen wird.
Das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg wäre daher eine Belästigung im Sinne der Benutzungsordnung und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Zudem kann das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg auch eine mit Bußgeld belastete Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG darstellen.
Das Nacktwandern auf dem Augsburger Müllberg ist daher nicht gestattet und kann nicht gestattet werden.“
Was haltet ihr davon, kann man das bzw muss man das so annehmen und durchgehen lassen oder würdet ihr etwas zurück schreiben, wenn ja was?
Ich finde diese Antwort schon ziemlich extrem irgendwie.