Rechtliche Lage beim FKK (Quelle: SHZ)

  • Es wurde nicht vom Gericht abgelehnt, sondern von der Staatsanwaltschaft. Es ist also gar nicht vor das Gericht gekommen.


    Laut des Auskunft gebenden Menschen (dessen Funktion leider nicht eingeblendet wurde) wird erklärt, dass eine "grob ungehörige Handlung" Voraussetzung gewesen wäre, einfache (nicht sexuelle) Nacktheit im Garten oder am Fenster gilt demnach nicht als grob ungehörige Handlung.


    Ich denke, man kann unterscheiden: Eine "grob ungehörige Handlung" dürfte den §118 OWiG betreffen, läge eine sexuelle Handlung im öffentlich zugänglichen Bereich vor, wäre es eine Straftat nach $ 183a StGB.


    Für meine Begriffe scheint es der gute Mann aber doch etwas zu übertreiben und will unbedingt das Ganze ausreizen. Er wird sich damit viele Feinde machen. Dies ist kein Ziel der Freikörperkultur, dies sind typische Sturheiten von Nudisten, die schon auf Nackt- und Streitsucht hindeuten.

    Einmal editiert, zuletzt von vszett ()

  • Asche über meinem Haupt, da hast du vollkommen Recht, es kam gar nicht vor das
    Gericht, ich habe mich der Einfachheit nach nicht korrekt ausgedrückt. Doch wenn
    die Staatsanwaltschaft es nicht verfolgt, hieß das für mich das es keine Aussicht auf
    Erfolg gehabt hat. Aber deine Anmerkung war völlig Richtig, sorry.


    Ja ich finde auch so muss man sich nicht unbedingt ans Fenster stellen, der will
    seine Grenzen voll ausreizen, er will nur beweisen dass ihm keiner etwas kann.
    Finde ich so auch nicht gut, so kommen andere in den Verruf.

    Wir alle wurden nackt geboren, warum sollte man sich heute verstecken.
    Blicke einem Nackten ins Gesicht und du siehst seine Seele ohne Mauern.

  • mal eine Frage: wie ist die Umgangsweise, wenn ich nackt durchs Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses laufe? Ist das rechtlich irgendwie geregelt oder gibt´s da irgendwelche Richtlinien, an die man sich halten muss? Wohne im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses und bin im Sommer tatsächlich mehrere Male nackt durchs Haus in den Keller gelaufen oder habe auch schon den Müll nackt zur Mülltonne gebracht und hatte da keinerlei Probleme. Und ich hab sogar schon einem Paketboten nackt die Haustür geöffnet. Bis auf ein verwundertes "Nanu" kam da aber nix von dem.

  • Danke, die Antworten hier sind echt hilfreich. Die Gesetzeslage ist ja eher schwammig und wenn man sich nicht ordentlich beliest, hört man immer nur das ganze Halbwissen...


    Also danke, das ihr das hier klar stellt. :)

  • mal eine Frage: wie ist die Umgangsweise, wenn ich nackt durchs Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses laufe? Ist das rechtlich irgendwie geregelt oder gibt´s da irgendwelche Richtlinien, an die man sich halten muss? Wohne im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses und bin im Sommer tatsächlich mehrere Male nackt durchs Haus in den Keller gelaufen oder habe auch schon den Müll nackt zur Mülltonne gebracht und hatte da keinerlei Probleme. Und ich hab sogar schon einem Paketboten nackt die Haustür geöffnet. Bis auf ein verwundertes "Nanu" kam da aber nix von dem.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange Dich keiner bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ankreidet, ist es ohnehin folgenlos. Rechtlich dürfte man Dich meiner Meinung nach wohl aber wegen »Belästigung der Allgemeinheit« mit Ordungsbußgeld belegen können. Ich habe aber noch von keinem entsprechenden Urteil (das den Widerspruch gegen entsprechenden Bußgeldbescheid bestätigt oder ablehnt) gehört.


    Beim nackt Wohnungstür Öffnen bist du wahrscheinlich durch den hohen Schutz, den die Wohnung genießt, juristisch nicht angreifbar.


    Bei der Haustür eines Mehrfamilienhauses ist meiner Meinung nach juristisch Schluss mit lustig. Da gilt wohl das Gleiche wie oben mit dem durchs Haus Gehen.


    Und alles unter der Bedingung, dass man Dir nichts Sexuelles dabei nachweisen kann. Ansonsten wird es zur Straftat »Erregung öffentlichen Ärgernisses« oder »Exhibitionistische Handlung«.


    Alles Geschriebene ohne Gewähr! Bin kein Jurist.

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