Wo FKK?

  • Wo ist FKK erlaubt und wo nicht? Wann stört es und in welchen Fällen darf man es trotz Beschwerden irgendwelcher Leute machen? Wäre schön, ein paar Antworten auch von Fachleuten, wie z.B. Rechtsanwälten, Jurastudenten, die sich auskennen, usw. zu hören.

  • Ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden unter "GG" (Link des Bundesministerium für Justiz)
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    Grundgesetz


    Artikel 2


    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
    und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
    In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


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    Bedeutet sicherlich, so lange es an ausgewiesenen Plätzen (FKK-Strand / Sauna), in der Wohnung
    (Jalousien unten / oder hoch genug wohnen das es keiner sieht) oder im Garten mit genügendem
    Sichtschutz geschieht, hat man rechtlich nichts zu befürchten.


    (Auf Wikipedia steht unter FKK -3. Naturismus und Recht- das öffentliche Nacktheit in Deutschland örtlich
    gelegentlich auch als Ordnungswiedrigkeit behandelt wird.)


    Ich denke im familiären Rahmen ist es eine Sache des Gespräches, dann sollte sich eine Lösung finden lassen.



    Ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen.

  • ich glaub es ist einfach so:


    solang sich keiner beschwert ist alles in ordnung - also wo kein kläger da kein verfahren

  • In Österreich ist es so, dass das Strafrecht Normen definiert und alle rechtswidrigen Handlungen laut Gesetzestext oder nach höchstgerichtlicher Judikatur als strafbare Tatbestände gelten. Auf dem Bescheid-Weg können noch Andere mitreden und das geltende Recht im Detail ausführen.
    Alle Handlungen, die ein Gesetzestext oder ein behördlicher Bescheid nicht sanktioniert, gelten als legitim, sofern nicht Rechte Anderer dadurch berührt bzw. geschädigt werden.
    Ich denke, das ist in D-Land genau so.


    Es ist also gar nicht so günstig, lauthals auf Rechtssicherheit zu pochen, da die (politische und reale) Mehrheit Nackjtsein als sexuell tabuisiert kennt und daher eher Gesetze erlassen werden, die Nacktheit einschränken, als dass diese frei gegeben würde.
    Dahinter wieder steht die Idee, dass wohl Nacktheit "undiszipliniert" sei, dass nackte Leute zufriedener und selbstzbewusster und daher weniger liecht lenkbar sein könnten. Was den autoritären Interessen eines Staates - und den Kontroll-Ansprüchen zuwider läuft.
    Also Vorsicht mit lauten Worten. 8)

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