Ein Hoch auf den Schweizer in diesem Video .
Und mal wieder ein Tadel an die Redaktion von Focus: nackt in die Öffentlichkeit zu gehen ist keine Ordnungswidrigkeit, es ist weder explizit erlaubt noch ist es explizit verboten. Erst wenn sich jemand Drittes dran stört, kann es eine Ordnungswidrigkeit werden.*
Also Jungs und Mädels, Nachmachen und mit gutem Beispiel vorangehen!
* Ausnahmen wie der §118 OWiG in Bayern bestätigen die Regel