Polizei stoppt nackten Rollerfahrer

  • Wenn der Polizeisprecher tatsächlich das gesagt hat, was im Artikel wiedergegen wird, sollte er schleunigst zurück auf die Polizeischule geschickt werden.


    "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist keine Ordnungswidrigkeit (sondern eine Sexualstraftat) und kann durch nacktes Rollerfahren ganz sicher nicht begangen werden.


    Leider wohl nicht auszurotten, diese Unkenntnis.


    Und offensichtlich sind nackte Menschen immer noch so aufregend, dass es sich lohnt, aus einer Nichtigkeit eine Story zu machen...

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